16.08.2022

Ein­kaufen im Netz – Probleme mit Waren aus Über­see

Shoppen im Netz ist einfach und günstige Angebote verleiten zur schnellen Bestellung, ohne sich vorher über den Vertrags­partner zu informieren. In vielen Fällen kommt das böse Erwachen, wenn die Ware nicht aus dem EU-Raum geliefert wird, sondern aus Übersee. Vermehrt beschweren sich Betroffene beim Konsumenten­schutz der Arbeiter­kammer Ober­österreich. Gerade bei Unternehmen aus China entspricht die gelieferte Ware oft nicht den Erwartungen, die Durchsetzung ihrer Rechte ist für Konsumenten/-innen jedoch hier schwierig.

Aufs Impressum schauen!

Konsumentinnen und Konsumenten stoßen bei der Produktsuche auf Seiten, die scheinbar günstige Preise verlangen. Die Websites der Anbieter erwecken den Eindruck, dass sie von Firmen in Österreich beziehungs­weise der EU betrieben werden, denn oft enden deren Webadressen mit „.at“ oder „.de“. Oder die Seite ist in deutscher Sprache und die Preise in Euro angegeben. Die Konsumenten/-innen bemerken nicht, dass sie bei einer Bestellung einen Vertrag mit einer Firma im entfernten Ausland eingehen. Viele dieser Unternehmen haben ihren Sitz in China oder anderen asiatischen Ländern.

Rück­sendung teurer als Ware

Erkennbar wird der Firmensitz in Übersee oft erst dann, wenn die Lieferung ausbleibt oder reklamiert werden muss. Eine Reklamation kann richtig teuer werden: Denn die Rücksendung ist meist kostenpflichtig und die Kosten dafür übersteigen oft den Preis der Ware.

So schilderte ein junger Vater den Experten/-innen der AK Oberösterreich, dass er eine Jacke um knapp 20 Euro für seine kleine Tochter bestellt hat. Die Ware wurde aus China geliefert. Leider passte die bestellte Größe nicht. Er reklamierte und erhielt vom Unternehmen die Antwort, dass er die Bestellung zurücksenden kann; aber auf eigene Kosten. Dafür würden mehr als 20 Euro anfallen, worauf er verzichtet hat.

Umsatz­steuer und Zoll be­achten

Es ist auch möglich, dass die Ware beim Zoll kontrolliert wird und Konsumenten/-innen zur Kasse gebeten werden. Entweder, weil Gebühren und Abgaben entrichtet werden müssen oder gefälschte Markenware beschlagnahmt wurde. Die Freigrenze für die Einfuhr-Umsatzsteuer beträgt 22 Euro, jene für den Zoll 150 Euro Warenwert pro Paketsendung.

ANBIETER AUS ÜBERSEE ERKENNEN

  • Lassen Sie sich von der Homepage-Endung nicht täuschen.
  • Hände weg, wenn kein Impressum vorhanden ist! Ein seriöses Unternehmen führt jedenfalls seinen Sitz (Anschrift) und Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer und Mailadresse) auf der Website an.
  • Der Hinweis, dass der Preis alle Zoll- und Einfuhrabgaben enthält sollte Sie zu besonderer Vorsicht veranlassen.

Konsumenten-Rechte nur inner­halb der EU

  • Konsumentinnen und Konsumenten haben bei Internetbestellungen nur innerhalb der Europäischen Union ein Rücktrittsrecht!

  • Die Rechtsdurchsetzung im EU-Ausland ist extrem schwer. Der Kauf im niedergelassenen Fachhandel oder bei Internethändlern aus dem EU-Raum mag vielleicht etwas teurer sein, im Reklamationsfall oder beim Rücktritt haben Sie aber viel bessere Karten. 

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