Fake-Shop Detector - jetzt installieren
Mit dem Fake-Shop Detector des ÖIAT sind Sie beim Shoppen im Netz auf der sicheren Seite. Installieren Sie ihn jetzt.
Shoppen im Netz ist einfach und günstige Angebote verleiten zur schnellen Bestellung, ohne sich vorher über den Vertragspartner zu informieren. In vielen Fällen kommt das böse Erwachen, wenn die Ware nicht aus dem EU-Raum geliefert wird, sondern aus Übersee. Vermehrt beschweren sich Betroffene beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich. Gerade bei Unternehmen aus China entspricht die gelieferte Ware oft nicht den Erwartungen, die Durchsetzung ihrer Rechte ist für Konsumenten/-innen jedoch hier schwierig.
Konsumentinnen und Konsumenten stoßen bei der Produktsuche auf Seiten, die scheinbar günstige Preise verlangen. Die Websites der Anbieter erwecken den Eindruck, dass sie von Firmen in Österreich beziehungsweise der EU betrieben werden, denn oft enden deren Webadressen mit „.at“ oder „.de“. Oder die Seite ist in deutscher Sprache und die Preise in Euro angegeben. Die Konsumenten/-innen bemerken nicht, dass sie bei einer Bestellung einen Vertrag mit einer Firma im entfernten Ausland eingehen. Viele dieser Unternehmen haben ihren Sitz in China oder anderen asiatischen Ländern.
Erkennbar wird der Firmensitz in Übersee oft erst dann, wenn die Lieferung ausbleibt oder reklamiert werden muss. Eine Reklamation kann richtig teuer werden: Denn die Rücksendung ist meist kostenpflichtig und die Kosten dafür übersteigen oft den Preis der Ware.
So schilderte ein junger Vater den Experten/-innen der AK Oberösterreich, dass er eine Jacke um knapp 20 Euro für seine kleine Tochter bestellt hat. Die Ware wurde aus China geliefert. Leider passte die bestellte Größe nicht. Er reklamierte und erhielt vom Unternehmen die Antwort, dass er die Bestellung zurücksenden kann; aber auf eigene Kosten. Dafür würden mehr als 20 Euro anfallen, worauf er verzichtet hat.
Es ist auch möglich, dass die Ware beim Zoll kontrolliert wird und Konsumenten/-innen zur Kasse gebeten werden. Entweder, weil Gebühren und Abgaben entrichtet werden müssen oder gefälschte Markenware beschlagnahmt wurde. Die Freigrenze für die Einfuhr-Umsatzsteuer beträgt 22 Euro, jene für den Zoll 150 Euro Warenwert pro Paketsendung.
ANBIETER AUS ÜBERSEE ERKENNEN
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz.
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