Gewinnspiel - Bargeldgewinn, Reisegewinn, Werbefahrt
Sie haben gewonnen!?
Immer
wieder erhalten Konsumentinnen und Konsumenten irreführende
Gewinnschreiben. Es wird behauptet, man habe Bargeld, einen Sachpreis
oder ein Reise gewonnen. Mitunter steht in diesen Schreiben sogar, dass
bereits mehrmals über den Gewinn verständigt wurde.
Auch wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Gewinnschreiben ist persönlich an
Sie gerichtet, handelt es sich in Wahrheit um eine Massenaussendung.
Haargenau das gleiche Schreiben wird in großem Umfang an viele Personen
verschickt. Bedenken Sie, keine Firma hat etwas zu verschenken sondern
will Geschäfte machen.
Drei Beispiele:
- Sie werden eingeladen, den Gewinn abzuholen. Hier wird versucht, im
Rahmen einer Werbeveranstaltung mit Ihnen das Geschäft zu machen.
Bezüglich Gewinn erfahren Sie, dass Sie ja nur als „Rubbellosgewinner
nominiert“ wurden und daher der Bargeldgewinn nicht ausbezahlt wird.
Oder Sie erhalten den Gewinn in Form einer Gutschrift, die Sie nur in
Verbindung mit einem Vertragsabschluss einlösen können. Trotz Gewinn
fallen erhebliche Kosten an.
- Sie haben eine Reise gewonnen. Lassen Sie sich vom Gewinn nicht
täuschen. Schauen Sie auf die Kosten, die trotz Gewinn anfallen. Sie
werden feststellen, dass noch erhebliche Kosten anfallen.
- Sie erhalten von einem Versandhaus die Mitteilung über einen Gewinn. Hier sollten Sie beachten, dass Sie entweder als Gewinner nominiert wurden und der tatsächliche Gewinner erst unter den Einsendern ermittelt wird, oder der Gewinn auf mehrere Gewinner aufgeteilt und bei Unterschreiten eines festgelegten Betrages nicht ausbezahlt wird. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel bietet Ihnen die Firma gleichzeitig Warenbestellungen an.
Was tun?
Wir raten Ihnen, die angeblichen Gewinnschreiben zu entsorgen, die angegebenen Telefonnummern nicht anzurufen und auch sonst keinen Kontakt mit den Unternehmen aufzunehmen.