26.11.2021

Reise­versicherung: Konsumenten können Prämien zurück­fordern!

Findet eine Reise wegen Corona nicht statt, können Konsumenten/-innen bei einer Reiseversicherung zumindest jenen Teil der Prämie zurückfordern, der für die Deckung von Risiken ab Reiseantritt bezahlt wurde. Dies betrifft beispielsweise die Prämienanteile für Reisekranken- und Reisegepäckversicherungen, die aufgrund der Reiseabsage nicht in Anspruch genommen werden konnten. 

Prämienanteile zurückfordern

Umfassende Reiseversicherungen enthalten neben einer Stornoversicherung auch die Abdeckung von Risiken, die nur während der Reise eintreten können. So sind in diesen Reiseschutzpaketen üblicherweise auch eine Reisekranken-Versicherung, eine Reisegepäck-Versicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung enthalten. Oftmals gibt es auch Leistungen im Falle eines Unfalls auf der Reise. 

Bei einer wegen der Corona-Pandemie abgesagten Reise wird dieser Versicherungsschutz nutzlos. Da die Versicherung mögliche Risiken nicht mehr tragen muss, steht ihr diesbezüglich auch keine Prämie zu. Versicherungskunden/-innen können daher diesen Teil der Prämie zurückfordern. 

Bei Reisestorno-Versicherung umstritten

Eine Reisestorno-Versicherung ist Teil eines umfassenden Reiseversicherungspakets, kann aber auch für sich allein abgeschlossen werden. Sie übernimmt die Stornokosten, wenn eine Reise zum Beispiel krankheits- oder unfallbedingt nicht angetreten werden kann. 
 
Auch bei der Reisestorno-Versicherung kann die Versicherung mit Absage der Reise für die restliche Vertragslaufzeit, also bis zum Reiseantritt, nicht mehr leistungspflichtig werden. Ob und in welcher Höhe hier eine Rückforderung besteht, ist umstritten. Fest steht, dass die Versicherung vom Vertragsabschluss bis zur Reiseabsage bereits das Risiko eines beispielsweise krankheitsbedingten Stornos getragen hat und für diesen Zeitraum zumindest Anspruch auf eine anteilige Prämie hat.  

Achtung

Bei einer Jahresreiseversicherung gibt es keine Prämie zurück! 

Nützt mir eine Storno­versicherung, wenn ich die Reise wegen Corona storniere?

Viele Versicherungen haben aufgrund der Corona-Pandemie ihre Versicherungsprodukte ausgedehnt und bieten Zusatzprodukte für die Reisestornoversicherung bei Covid-19 Erkrankung oder Quarantäne an. 

Die Angst, im Urlaubsland an Corona zu erkranken oder in Quarantäne zu kommen, stellt allerdings weiterhin kein versichertes Ereignis dar. 

Tipp

Eine Reisewarnung des Außenministeriums der Sicherheitsstufe 6 oder 5 kann zur kostenlosen Stornierung der Reise berechtigen. Der Reisepreis muss Ihnen dann vom Reiseveranstalter zurückbezahlt werden! 

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