Reise ab­ge­sagt: Was passiert mit der Reise­ver­sicherung? 

Viele Konsument:innen schließen bei Buchung einer Reise gleichzeitig eine umfassende Reiseversicherung ab. Findet diese Reise nicht statt, weil sie zum Beispiel vom Veranstalter abgesagt wurde, stellt sich die Frage, was mit der Reiseversicherung und der bezahlten Prämie passiert.

Prämien­an­teile zurück­fordern

Umfassende Reiseversicherungen enthalten neben einer Stornoversicherung auch eine Abdeckung von Risiken, die nur während der Reise eintreten können. So sind in diesen Reiseschutzpaketen üblicherweise auch

  • eine Reisekranken-Versicherung,
  • eine Reisegepäck-Versicherung und
  • eine Reiseabbruch-Versicherung enthalten.
  • Oftmals gibt es auch Leistungen im Falle eines Unfalls auf der Reise. 

Bei einer vom Veranstalter abgesagten Reise wird dieser Versicherungsschutz nutzlos. Da die Versicherung mögliche Risiken nicht mehr tragen muss, steht ihr diesbezüglich auch keine Prämie zu. Versicherungskund:innen können daher diesen Teil der Prämie zurückfordern. 

Bei Reise­storno-Ver­sicherung um­stritten

Eine Reisestorno-Versicherung ist Teil eines umfassenden Reiseversicherungspakets, kann aber auch für sich allein abgeschlossen werden. Sie übernimmt die Stornokosten, wenn eine Reise zum Beispiel krankheits- oder unfallbedingt nicht angetreten werden kann.

Auch bei der Reisestorno-Versicherung kann die Versicherung mit Absage der Reise für die restliche Vertragslaufzeit, also bis zum Reiseantritt, nicht mehr leistungspflichtig werden. Ob und in welcher Höhe hier eine Rückforderung besteht, ist umstritten.

Fest steht, dass die Versicherung vom Vertragsabschluss bis zur Reiseabsage bereits das Risiko eines beispielsweise krankheitsbedingten Stornos getragen hat und für diesen Zeitraum zumindest Anspruch auf eine anteilige Prämie hat.  

Sonderfall Jahresreiseversicherung

Bei einer Jahresreiseversicherung gibt es keine Prämie zurück! 

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