Gut­scheine im Konkurs­fall - schlechte Karten für Konsumenten

Immer wieder fragen Konsumentinnen und Konsumenten, ob insolvente Unternehmen die Einlösung von Gutscheinen ablehnen dürfen. Die Rechtslage ist hier eindeutig.

  • Nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit darf das insolvente Unternehmen einzelne Gläubiger nicht begünstigen oder benachteiligen. Da der Gutscheininhaber eine Forderung gegen das insolvente Unternehmen hat, würde er durch die Einlösung des Gutscheines begünstigt. 

  • Die Konsumentinnen und Konsumenten haben nur die Möglichkeit, die Forderung aus dem Gutschein im Insolvenzverfahren anzumelden. 

  • Für die Forderungsanmeldung wird eine Gebühr von 25 Euro fällig.  

FORMULAR

... zur Forderungsanmeldung auf dem Webportal der Justiz

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz. 


Links

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
TEL: +43 50 6906 2
Anfrage ...

Das könnte Sie auch interessieren

ältere Frau, Gutschein, Geschenk

Gutscheine

Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Wenn das ausstellende Unternehmen dann noch besteht.

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum