Gutscheine
Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Wenn das ausstellende Unternehmen dann noch besteht.
Immer wieder fragen Konsumentinnen und Konsumenten, ob insolvente Unternehmen die Einlösung von Gutscheinen ablehnen dürfen. Die Rechtslage ist hier eindeutig.
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz.
© 2025 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0