Höhe der Einkünfte des Partners
So berechnen Sie die Höhe der Einkünfte von Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragener Partnerin/eingetragenem Partner:
Summe aller Bruttobezüge eines Kalenderjahres (inklusive Abfertigung und Urlaubsersatzleistung) | |
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+ | steuerpflichtige Gewinne aus anderen Einkünften (zum Beispiel Miet- oder Kapitaleinkünfte) |
+ | Insolvenz-Entgelt-Fonds-Zahlungen (IEF) |
+ | Wochengeld, Krankengeld, Rehageld, und ähnliches |
- | Urlaubs- und Weihnachtsgeld (inklusive der Sozialversicherungsbeiträge), soweit sie die Freigrenze von maximal 2.100 Euro pro Jahr nicht überschreiten |
- | Sozialversicherungsbeiträge für laufende Bezüge |
- | Werbungskosten (mindestens das Pauschale von 132 Euro) |
- | Gewerkschaftsbeiträge |
- | Pendlerpauschale |
- | steuerfreie Zulagen und Zuschläge |
= | Einkommen |
Nicht als Einkommen der Partnerin/des Partners werden gewertet:
- Alimente
- Arbeitslosengeld
- Ausbildungs- und Förderbeihilfe des AMS
- Familienbeihilfe
- Kinderbetreuungsgeld
- Notstandshilfe
- Sonderunterstützung