Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder

Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Höhe der Einkünfte des Partners

So berechnen Sie die Höhe der Einkünfte von Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragener Partnerin/eingetragenem Partner:

 Summe aller Bruttobezüge eines Kalenderjahres
(inklusive Abfertigung und Urlaubsersatzleistung)
+steuerpflichtige Gewinne aus anderen Einkünften
(zum Beispiel Miet- oder Kapitaleinkünfte)
+Insolvenz-Entgelt-Fonds-Zahlungen (IEF)
+Wochengeld, Krankengeld, Rehageld, und ähnliches
-Urlaubs- und Weihnachtsgeld
(inklusive der Sozialversicherungsbeiträge),
soweit sie die Freigrenze von
maximal 2.100 Euro pro Jahr nicht überschreiten
-Sozialversicherungsbeiträge für laufende Bezüge
-Werbungskosten
(mindestens das Pauschale von 132 Euro)
-Gewerkschaftsbeiträge
-Pendlerpauschale
-steuerfreie Zulagen und Zuschläge
=Einkommen

Nicht als Einkommen der Partnerin/des Partners werden gewertet:

  • Alimente
  • Arbeitslosengeld
  • Ausbildungs- und Förderbeihilfe des AMS
  • Familienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Notstandshilfe
  • Sonderunterstützung

Kontakt

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Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1603