"Shrink­flation": Die heimliche Ab­zocke

Hand aufs Herz: Wie oft achten Sie beim Einkauf auf den Füllinhalt einer Verpackung? Wahrscheinlich weniger oft als Sie es sollten, denn genau diesen Umstand nutzen Lebensmittelkonzerne derzeit beinhart aus.

Der Trick: Packungsgröße und Preis eines Produktes bleiben gleich, der Füllinhalt wird aber weniger! 

Diese Art der Mogelpackung wird "Shrinkflation" genannt. Bei diesem „Trick“ ändert sich der Grundpreis, nicht aber der Produktpreis. Der Grundpreis sagt aus, wie teuer ein Lebensmittel, bezogen auf eine bestimmte Menge oder ein bestimmtes Volumen ist (häufig Euro pro kg oder Liter). Dieser muss zwar am Regal angegeben werden, findet jedoch oft wenig Beachtung, da er eher klein gehalten wird. Solange die Verpackungsgröße gleichbleibt und nur der Inhalt schwindet, werfen Konsumentinnen und Konsumenten nur selten einen Blick auf den Grundpreis beziehungsweise wissen oft gar nicht wie der Grundpreis vor kurzem noch war.

Der AK-Konsumentenschutz geht davon aus, dass diese Form der Geschäftemacherei noch weiter zunehmen wird. Die Inflation wird direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. Und das in Zeiten, in denen die Menschen ohnehin massiv unter der aktuellen Teuerung leiden.

Beispiele

Pringles Original185 g statt 200 g
Thea Margarine400 g statt 500 g
Knabbernossi Family-Pack11 statt 12 Würstchen

Haribo: Ein prominentes Beispiel

Die Goldbärenpackung von Haribo beinhaltet künftig nur mehr 175 g (statt bisher 200 g), der Preis bleibt aber gleich. In der Tüte befinden sich dann 11 Bären weniger als zuvor.

Weitere Beispiele gibt es auf der Homepage des Verein für Konsumenteninformation (VKI)


Mit der „Shrinkflation“ wollen die Hersteller verhindern, dass Kunden/-innen zu günstigeren Alternativen greifen, da die versteckte Preiserhöhung nicht auffällt. Wer immer zu seinem Stammprodukt greift, bekommt weniger für sein Geld und die produzierende Firma muss mit keinen Einbußen bei den Gewinnen rechnen.

Dieses Phänomen spielt sich nicht nur in der Lebensmittelbranche ab, sondern auch Drogerieprodukte sind von der „Shrinkflation“ betroffen. Auch auf spezielle „Sondereditionen“ sollte besonders geachtet werden, da diese häufig von der Shrinkflations-Falle betroffen sind. Ein Beispiel ist das Twix-White. Es ist um einen Zentimeter kürzer als das reguläre Twix.

So tappen Sie nicht in die Shrink­flation-Falle

  • Einkauf im Voraus planen und sich über bereits bekannte Mogelpackungen informieren – zum Beispiel auf konsument.at
  • Auf neue Verpackungs-Designs achten – neue Designs gehen oft mit „Shrinkflation“ einher
  • „Sondereditionen“ mit dem regulären Produkt vergleichen
  • Grundpreise vergleichen

AK fordert Kennzeichnungs­pflicht von Shrink­flation

  • Rechtliche Bestimmungen zu Mogelpackungen
  • Füllmengen an der Vorderseite gut erkennbar angeben
  • Grundpreise deutlicher kennzeichnen (halb so groß wie der Produktpreis)
  • Verpflichtende Kennzeichnung der Änderung der Füllmenge auf der Vorderseite

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