05.08.2020

Pickerlüberprüfung

Die Pickerlüberprüfung oder auch „§57a Begutachtung“ ist im Kraftfahrgesetz (KFG) geregelt. Sie hat den Zweck sicherzustellen, dass das Fahrzeug noch den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit, sowie der Umweltverträglichkeit entspricht. Ein gültiges Pickerl ist auch für die behördliche Anmeldung eines KFZ notwendig. 

Wann muss die Überprüfung gemacht werden? 

Abhängig vom Monat der Erstzulassung muss die Überprüfung in wiederkehrenden Abständen durchgeführt werden.

In Österreich gilt die 3-2-1 Regel für PKW, Kombis und Anhänger bis 3,5 Tonnen: 

  • Die erste Pickerlüberprüfung muss 3 Jahre nach dem Monat der ersten Zulassung gemacht werden.
  • Die nächste Überprüfung ist in 2 Jahren nach der ersten Begutachtung fällig.
  • Danach muss die Pickerlüberprüfung jährlich vorgenommen werden. 
  • Die Fälligkeit der nächsten Überprüfung ist auf der Begutachtungsplakette, dem Pickerl, eingestanzt.

Toleranzgrenzen

Die nächste Begutachtung kann frühestens 1 Monat vor und muss spätestens 4 Monate nach deren Fälligkeit gemacht werden. Wer danach mit einem abgelaufenen Pickerl fährt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Vorsicht bei Fahrten ins Ausland

In einigen Ländern (z.B. Ungarn, Tschechische Republik) sind die österreichischen Toleranzgrenzen nicht anerkannt.

Wie und was wird geprüft?

Die Überprüfung wird aufgrund eines in der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) vorgegebenen Prüfkataloges  durchgeführt.

Die festgestellten Mängel werden in folgende Kategorien eingeteilt:

leichte Mängel (LM)

Mängel die keinen nennenswerten Einfluss auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit haben (gilt auch für Lärm, Rauch, Geruch und Luftverunreinigung)

schwere Mängel (SM)
Mängel bei denen die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht gegeben ist beziehungsweise übermäßige Verursachung von Lärm, Rauch, Geruch und Luftverunreinigung
Mängel mit Gefahr im Verzug (GV)
direkte und unvermittelbare Gefährdung der Verkehrssicherheit, unzumutbare Belästigung durch Lärm, Rauch, Geruch und Luftverunreinigung
Vorschriftsmängel (VM)
Fahrzeug entspricht nicht dem genehmigten Zustand

Ein positives Prüfgutachten und das Pickerl erhalten Sie nur dann, wenn keine oder nur leichte Mängel festgestellt werden. Weist das Fahrzeug einen oder mehrere Mängel (SM) auf, so darf ein solches Fahrzeug noch längstens 2 Monate nach dieser Begutachtung (nicht über die bisherige Plakette) verwendet werden.

Die Pickerlüberprüfung ersetzt jedoch keinen Ankaufstest, weil das Pickerl noch nichts über den Gesamtzustand des Autos aussagt, denn es wird nur am Tag der Begutachtung auf Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit getestet. Fahrzeugmängel, die damit nichts zu tun haben, wie z.B. Lackschäden, werden nicht erfasst.

Kosten der Begutachtung

Wenn aufgrund schwerer Mängel ein negatives Gutachten erstellt wird, müssen Sie nach der Reparatur die Begutachtung neuerlich durchführen lassen. Die Kosten für die Überprüfung können daher ein zweites Mal verrechnet werden. Manche Überprüfungsstellen verlangen für die zweite Begutachtung nichts mehr (oder weniger), wenn festgestellte Mängel innerhalb einer gesetzten Frist behoben werden.

Im Fall der Wiedervorführung (Nachprüfung) des Fahrzeuges (in derselben Begutachtungsstelle) innerhalb von 4 Wochen müssen nur die beanstandeten Positionen neuerlich geprüft werden, sofern seither nicht mehr als 1.000 km zurückgelegt wurden und kein neuer offensichtlicher Mangel vorliegt und ein positives „Pickerl“ verhindert. 

Ein Preisvergleich macht sich bezahlt, da sich die Kosten für die Pickerlüberprüfung eines PKW zwischen 30 und 60 Euro bewegen können.

TIPP

  • Pickerlüberprüfungen werden im Rahmen eines (Jahres-) Servicetermines von manchen Unternehmen gratis oder verbilligt durchgeführt.

  • Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat im Mai 2020 die Kosten für Mopedpickerl erhoben. Näheres dazu finden Sie hier.

 

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