Kaufvertrag
Rücktritt vom Vertrag, Stornogebühr, Lieferverzug
Laut § 100 (1) Telekommunikationsgesetz haben Kunden ein Recht auf eine kostenlose Papierrechnung. Dieses Recht kann auch vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Sollten gesetzwidriger Weise weiterhin Entgelte für eine Papierrechnung verrechnet werden, sollten Sie dagegen mit Rechnungseinspruch vorgehen. Zu Unrecht bereits eingehobene Entgelte können Sie zurückfordern.
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