Wenn der Urlaub platzt – wie hoch sind die Stornokosten? 

Der Urlaub ist gebucht und plötzlich kommt etwas Unvorhergesehenes dazwischen: Erkrankung, ein Unglücksfall oder ein neuer Job und die geplante Reise muss storniert werden. Da es bei Reisebuchungen kein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt, fallen in der Regel Stornokosten an.  

Wenn Sie Ihren Urlaub absagen müssen, kann Ihr Reiseveranstalter die Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigung verlangen - die sogenannte Stornogebühr.

Oft werden in den allgemeinen Vertragsbedingungen Stornopauschalen festgelegt, die zeitlich gestaffelt sind. 

Hinweis

Häufig steigen also die Entschädigungskosten, je näher der Urlaub rückt. Sollten Sie Ihren Urlaub tatsächlich absagen müssen, warten Sie damit nicht zulange!

Stornierung bei Gefahr am Urlaubsort

Naturkatastrophen, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien -  diese und andere Ereignisse können Umstände sein, die die Situation am Urlaubsort erheblich verändern. Was tun wenn Sie betroffen sind?

  • Treten diese Ereignisse plötzlich und unerwartet auf und sind sie unvermeidbar, dann müssen Sie keine Stornogebühr bezahlen.
  • Voraussetzung aber ist, dass Ihre Reise aus objektiver Sicht erheblich beeinträchtigt ist. Einen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung haben Sie in dem Fall nicht.
  • Eine klare Reisewarnung des Außenministeriums gilt jedenfalls als Grund für einen kostenlosen Rücktritt. 

Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel  Reiserücktritt bei Terror, Katastrophen, Unruhen.

Stornokosten: So können Sie sich absichern

Falls Sie befürchten, die Reise nicht antreten zu können, ist es sinnvoll, eine entsprechende Absicherung vorzunehmen. Reiseversicherungen können bei Fällen wie schwerer Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, aber auch bei Einberufung zum Bundesheer oder Nichtbestehen der Matura die Stornokosten übernehmen, vorausgesetzt das Ereignis ist versichert. Bei manchen Anbietern ist im Paket bereits eine Reiseversicherung inkludiert.  

Auch bei einigen Kreditkarten ist eine Stornoversicherung inkludiert. Diese unterliegt eigenen Versicherungsbindungen. Bei einigen Versicherungen ist es nötig, dass der gesamte Reisepreis mit derselben Kreditkarte bezahlt wurde und das Service gilt manchmal nur für den Karteninhaber. Informieren Sie sich daher vorab über die Details!

Bei Eintritt des Versicherungsfalles sollte der Versicherer unverzüglich mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen informiert werden. Andernfalls kann es passieren, dass die Kosten nicht vollständig übernommen werden.

Stornierungen:  Darauf sollen Sie achten

  • Wenn Sie den Urlaub absagen müssen, tun Sie dies so bald wie möglich. Aus Beweisgründen sollte die Stornierung immer schriftlich und per eingeschriebenen Brief erfolgen. Behalten Sie eine Kopie des Briefes auf.
  •  Je früher Sie stornieren, umso eher besteht die Möglichkeit, dass der Veranstalter der Reise diese anderweitig vergeben kann. In diesem Fall können Sie eine Reduzierung verlangen, wenn Ihr Vertragspartner Ihnen keine plausiblen Gründe für die hohen Gebühren mitteilen kann.
  •  Werfen Sie vor der Buchung einen Blick in die Vertragsbedingungen, um für den Fall des Falles einen Überblick über die anfallenden Stornogebühren zu haben. Auch empfiehlt es sich, vorweg die Versicherungsbedingungen zu verlangen.

Wenn Sie den Urlaub absagen müssen, tun Sie dies so bald wie möglich. Aus Beweisgründen sollte die Stornierung immer schriftlich und per eingeschriebenen Brief erfolgen. Behalten Sie eine Kopie des Briefes auf. 

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