Reiserücktritt bei Katastrophen
Die AK-Konsumentenschützer haben Tipps für Reisende, in deren Urlaubsgebieten Naturkatastrophen wüten oder gewütet haben.
Der Urlaub ist gebucht und plötzlich kommt etwas Unvorhergesehenes dazwischen: Erkrankung, ein Unglücksfall oder ein neuer Job und die geplante Reise muss storniert werden. Da es bei Reisebuchungen kein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt, fallen in der Regel Stornokosten an.
Wenn Sie Ihren Urlaub absagen müssen, kann Ihr Reiseveranstalter die Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigung verlangen - die sogenannte Stornogebühr.
Oft werden in den allgemeinen Vertragsbedingungen Stornopauschalen festgelegt, die zeitlich gestaffelt sind.
Hinweis
Häufig steigen also die Entschädigungskosten, je näher der Urlaub rückt. Sollten Sie Ihren Urlaub tatsächlich absagen müssen, warten Sie damit nicht zulange!Naturkatastrophen, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien - diese und andere Ereignisse können Umstände sein, die die Situation am Urlaubsort erheblich verändern. Was tun wenn Sie betroffen sind?
Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel Reiserücktritt bei Terror, Katastrophen, Unruhen.
Falls Sie befürchten, die Reise nicht antreten zu können, ist es sinnvoll, eine entsprechende Absicherung vorzunehmen. Reiseversicherungen können bei Fällen wie schwerer Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, aber auch bei Einberufung zum Bundesheer oder Nichtbestehen der Matura die Stornokosten übernehmen, vorausgesetzt das Ereignis ist versichert. Bei manchen Anbietern ist im Paket bereits eine Reiseversicherung inkludiert.
Auch bei einigen Kreditkarten ist eine Stornoversicherung inkludiert. Diese unterliegt eigenen Versicherungsbindungen. Bei einigen Versicherungen ist es nötig, dass der gesamte Reisepreis mit derselben Kreditkarte bezahlt wurde und das Service gilt manchmal nur für den Karteninhaber. Informieren Sie sich daher vorab über die Details!
Bei Eintritt des Versicherungsfalles sollte der Versicherer unverzüglich mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen informiert werden. Andernfalls kann es passieren, dass die Kosten nicht vollständig übernommen werden.
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