Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung soll finanzielle Nachteile, die durch einen Unfall entstehen, ausgleichen.
Fahrradfahrer/-innen sollten über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Ansprüche eines Geschädigten aufgrund eines verschuldeten Fahrradunfalls können nämlich die Existenz bedrohen. Die private Haftpflichtversicherung ist Teil der Haushaltsversicherung, kann aber auch gesondert abgeschlossen werden. Für Radfahrer/-innen auch sinnvoll ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung, die beispielsweise dann zahlt, wenn ein Radunfall zu einer bleibenden Invalidität führt.
Auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, eine private Haftpflichtversicherung ist unbedingt anzuraten. Sie deckt – bis zur vereinbarten Versicherungssumme – Schadenersatzansprüche, die beispielsweise aufgrund eines von Ihnen verschuldeten Fahrradunfalls gegen Sie gestellt werden
Sparen Sie nicht bei der Versicherungssumme. Neuere Produkte bieten hier zumeist Versicherungssummen zwischen 1,5 Mio. Euro und 5 Mio. Euro an.
Neben herkömmlichen Fahrrädern sind bei den meisten Anbietern auch E-Bikes erfasst. Als E-Bikes gelten motorisch angetriebene Landfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h beziehungsweise maximal 600 Watt Leistung und ohne Zulassungspflicht.
Tipp
Nehmen Sie beim Kauf eines E-Bikes umgehend Kontakt mit Ihrer Haushaltsversicherung auf und klären Sie ab, ob das erworbene Modell in die Privathaftpflichtversicherung fällt oder ob eine spezielle „E-Bike-Versicherung“ notwendig ist.Meist ist die Haftung auf Europa und die Mittelmeerstaaten begrenzt. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf eine weltweite Deckung ist aber möglich. Kreditkarten mit Versicherungsschutz bieten in der Regel eine weltweite Haftpflichtversicherung. Erkundigen Sie sich daher unbedingt vorab, falls Sie eine Radreise auf einem anderen Kontinent planen. Beachten Sie außerdem, dass im Ausland möglichweise für Ihr E-Bike oder Ihren E-Scooter eine Versicherungspflicht als Kraftfahrzeug gilt. In diesem Fall endet der Versicherungsschutz aus der privaten Haftpflichtversicherung an der Staatsgrenze, was insbesondere in Grenzregionen oder im Urlaub zu berücksichtigen ist.
Da die gesetzliche Unfallversicherung bei Freizeitunfällen nicht zahlt, ist für Radfahrer der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sinnvoll. Diese leistet beispielsweise dann, wenn der Unfall eine bleibende Invalidität zur Folge hat.
© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0