3. Wofür und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet die AK meine Daten?
Allgemeine Interessenvertretung nach dem Arbeiterkammergesetz
Die Arbeiterkammern sind gemäß Arbeiterkammergesetz 1992 (AKG) berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen – einschließlich der zuvor als Arbeitnehmer:innen beschäftigten Arbeitslosen und Pensionist:innen – zu vertreten und zu fördern, und sie insbesondere auch über alle die Interessen der Arbeitnehmer:innen betreffenden Angelegenheiten zu informieren, sowie alle zur Interessenvertretung erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen zu treffen.
Darunter fallen insbesondere:
- Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und Gesetzesvorhaben abzugeben und den gesetzgebenden Körperschaften und Verwaltungsbehörden Berichte und Vorschläge zu erstatten.
- Über alle die Interessen der Arbeitnehmer:innen betreffenden Angelegenheiten zu informieren.
- Bei allen Maßnahmen und Einrichtungen mitzuwirken, die das Arbeitsverhältnis betreffen oder die zur Hebung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Arbeitnehmer:innen und ihrer Familien beitragen; Einrichtungen, die diesen Zwecken dienen, zu schaffen, zu verwalten oder zu unterstützen.
- In Angelegenheiten der Bildung, der Kultur, des Umweltschutzes, des Konsumentenschutzes, der Freizeitgestaltung, des Schutzes und der Förderung der Gesundheit, der Wohnverhältnisse und der Förderung der Vollbeschäftigung Maßnahmen zu treffen und Einrichtungen zu schaffen, zu verwalten oder zu unterstützen.
- Wissenschaftliche Erhebungen und Untersuchungen, die die Lage der Arbeitnehmer:innen betreffen, durchzuführen oder sonst daran mitzuwirken.
- Die Interessen der Arbeitnehmer:innen in internationalen Beziehungen durch Gutachten, Vorschläge und sonstige gesetzliche Mitwirkungsrechte wahrzunehmen sowie die Beziehungen zu ausländischen und internationalen Organisationen und Körperschaften zu pflegen.
- Die Arbeiterkammern sind gemäß Arbeiterkammergesetz 1992 (AKG) berufen, Vertreter in Körperschaften und sonstige Einrichtungen zu entsenden oder Besetzungsvorschläge zu erstatten, sofern dies in Gesetzen vorgesehen ist. Zu diesem Zweck geben wir die gesetzlich erforderlichen Daten der betroffenen Personen den entsprechenden Stellen bekannt.
Aufgrund der oben aufgelisteten Aufgabengebiete ergeben sich folgende Datenverarbeitungen:
3.1. Mitglieder
3.2. Beratungskund:innen (inkl. Vertretung und Rechtsschutz)
3.3. Mitglieder - Anforderung der AK-Leistungskarte
3.4. Mitglieder - Online Datenänderung
3.5. Lehrlinge
3.6. Betriebsrät:innen, Jugendvertrauensrät:innen, Behindertenvertrauenspersonen
3.7. Sicherheitsvertrauenspersonen
3.8. Laienrichter:innen bei den Arbeits- und Sozialgerichten
3.9. Beisitzer:innen bei Lehrlingsprüfungen
3.10. Empfänger:innen von Newslettern
3.11. Besucher:innen von Veranstaltungen
3.12. Teilnehmer:innen von "Mein Bild für die Zukunft"
3.13. Nutzer:innen der AK-Bibliothek
3.14. Nutzer:innen unseres Eurotax-Rechner
3.15. Nutzer:innen unseres Wohnbauförderungs-Rechner
3.16. Nutzer:innen unserer KFZ-Gutachtenabfrage
3.17. Teilnehmer:innen an der Schulkostenerhebung
3.18. Teilnehmer:innen am Feedback-Management
3.19. Teilnehmer:innen an der Studierenden-Barometer-Umfrage - vertiefende Forschungsphase
3.20. Lehrer:innen und Schüler:innen
3.21. Bewerber:innen
3.22. Förderungswerber:innen
3.23. Vertragspartner:innen
3.24. Antragsteller:in nach dem Informationsfreiheitsgesetz
3.25. Politische Entscheidungsträger:innen und Interessenvertreter:innen
3.26. Teilnehmer:innen an Gewinnspielen
3.27. Videoüberwachung (je nach AK) - Objektschutz
3.28. Melder:innen von Barrieren
3.29. Nutzer:innen unserer Website