Fondsgebundene Lebensversicherung
Ohne zusätzlich vereinbarte Garantien besteht die Gefahr des Totalverlustes
Die Ablebensversicherung (auch als Risikolebensversicherung bezeichnet) ist eine günstige Form zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. Sie hat einige Vorteile gegenüber kombinierten Produkten wie der Er- und Ablebensversicherung.
Stirbt der/die Versicherte während der vereinbarten Laufzeit, zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe als Einmalzahlung an die begünstige Person aus. Eine Leistung im Erlebensfall gibt es nicht.
Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass Hinterbliebene ausreichend abgesichert sind.
Die Laufzeit sollte der Kunde/die Kundin so lange festschreiben, wie seine/ihre Hinterbliebenen den Schutz benötigen.
Für junge Kunden sind gute Angebote nicht teuer, doch mit dem Alter steigt die Prämie sehr stark. Die Ablebensversicherung sollte daher gleich für jenen Zeitraum abgeschlossen werden, für den eine Absicherung benötigt wird.
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich, denn den nahezu gleichen Schutz gibt es zu sehr unterschiedlichen Prämien. Sie können sich diesbezüglich auch an einen Versicherungsmakler/eine Versicherungsmaklerin wenden. Eine Orientierung können auch die im Internet kostenlos angebotenen Versicherungsrechner geben.
Gesundheitliche Probleme und das Rauchen können die Prämie in die Höhe treiben.
Achtung: „Zahlprämie“ kann sich empfindlich erhöhen
Bei vielen Ablebensversicherungen werden zwei Prämien angegeben. Eine höhere auch Bruttoprämie oder Höchstgrenze für Prämienanpassungen genannt und eine niedrigere, die aktuelle Zahlprämie. Die Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, Gewinne aus Veranlagungen oder geringeren Risikofällen unmittelbar an die Versicherten weiterzugeben, dadurch entsteht die niedrigere Zahlprämie. Allerdings können sich die Ergebnisse während des Versicherungsverlaufes ändern und die Versicherungsgesellschaft kann die Prämie bis zur Höhe der im Vertrag angegebenen Höchstgrenze erhöhen.
Ein Beispiel aus unserer Beratung: Zahlprämie laut Vertrag monatlich 35,44 Euro. Im Dezember 2016 erhält die Konsumentin ein Schreiben, dass die Prämie ab 01.01.2017 auf 48,47 Euro erhöht wird. Das ist eine monatliche Erhöhung um 13,03 Euro bzw. um fast 37 Prozent. Laut Vertrag wäre sogar eine Erhöhung bis auf 62,95 Euro möglich.
Achten Sie daher bei der Auswahl einer Risikolebensversicherung nicht nur auf die Zahlprämie sondern auch auf die in den Angeboten angegebene höhere Bruttoprämie. Zwar kann eine Risikolebensversicherung kurzfristig gewechselt werden. Die Prämie der neuen Versicherung richtet sich aber nach dem dann höheren Einstiegsalter. Außerdem sind neuerlich Gesundheitsfragen zu beantworten. Hat sich der Gesundheitszustand mittlerweile verschlechtert, kann dies dazu führen, dass Sie keine (günstigere) andere Versicherung mehr finden.
In ausreichender Höhe kann die Versicherung auch für die Besicherung eines Kredites verwendet werden.
Die reine Ablebensversicherung hat gegenüber kombinierten Produkten wie der Er- und Ablebensversicherung viele Vorteile. Das Produkt ist einfach und transparent, es kostet nur einen Bruchteil.
Im Gegensatz zur Er- und Ablebensversicherung wird bei der reinen Ablebensversicherung kein Kapital aufgebaut, das am Ende der Laufzeit ausbezahlt wird. Wirklich ausreichende Versicherungssummen sind daher leichter leistbar als bei der Er- und Ablebensversicherung.
Zudem kann die reine Ablebensversicherung ohne finanzielle Nachteile kurzfristig gekündigt und geändert werden.
VORSICHT
Entgegen der Zusage so manchen Beraters/mancher Beraterin sind Lebensversicherungen, mit denen Kapital aufgebaut wird (zum Beispiel Er- und Ablebensversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung), nicht jederzeit verfügbar. Der vorzeitige Rückkauf ist fast immer mit hohen Verlusten verbunden.
Am günstigsten kommt die Jahresprämie. Denn für die unterjährige Zahlung (zum Beispiel monatlich, viertel- oder halbjährlich) werden Zuschläge von 2 bis 4 Prozent verrechnet.
Risikofaktoren wie Krankheiten, Rauchen oder gefährliche Hobbys können die Prämie erhöhen. Aber: Wer hier schwindelt, riskiert, dass die Versicherung im Versicherungsfall nicht zahlt! Daher unbedingt darauf achten, dass die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Die Versicherung kann aufgrund eines gesetzlichen Kündigungsrechtes jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden. Vertraglich wird oft vereinbart, dass nach Ablauf des ersten Jahres auch innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist auf den Monatsschluss gekündigt werden kann.
Die Kündigung sollte aus Beweisgründen am besten mit eingeschriebenem Brief und Rückschein erfolgen.
Die exakten Kündigungsbedingungen finden sich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
© 2025 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0