Jollyday-Gutscheine: Abgelaufen aber noch gültig

Die Jollydays GmbH verkauft Gutscheine für „Erlebnisgeschenke“. Ob „Dinner in the Sky“, Tandem-Fallschirmspringen, ein Whiskey-Seminar oder ein Wellness-Wochenende - den Geschenk-Ideen sind keine Grenzen gesetzt, vorausgesetzt der Gutschein wird innerhalb von 3 Jahren eingelöst. Ein Umtausch auf einen anderen Gutschein ist zwar möglich, kostet aber 15,00 Euro und kann nur innerhalb der 3-Jahres-Frist erfolgen.

Klage gegen Befristung

Der Verein für Konsumenteninformation klagte gegen die Befristung (Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und hat vor dem Oberlandesgericht Wien Recht bekommen.

  • Ein Gutschein ist grundsätzlich 30 Jahre gültig.

  • Eine Verkürzung der Frist ist nur zulässig, wenn ein triftiger Rechtfertigungsgrund vorliegt. 

  • Das Gericht hat die Interessen des Gutscheinanbieters und des Kunden gegeneinander abgewogen.

Jollydays kann Alternativen anbieten

Die von Jollydays angebotene Umtauschmöglichkeit gegen ein Entgelt von 15 Euro rechtfertigt die Befristung nicht. 

Jollydays argumentierte außerdem, dass es unmöglich sei, die Einlösung 30 Jahre zu ermöglichen. Dem hielt das Gericht entgegen, dass es Jollydays frei stehe, für den Fall dass ein Anbieter das verkaufte Erlebnis nicht mehr zur Verfügung stellt, mit den Kunden eine Barablöse zu vereinbaren. Damit wäre der Vorwurf, dass Jollydays nach Verstreichen der Frist um den Gutschein-Betrag bereichert wäre, aus der Welt geschafft.

Das Gericht sprach aus, dass die Befristung der Gutscheine auf 3 Jahre sittenwidrig ist. Daher muss Jollydays abgelaufene Gutscheine weiterhin einlösen. 

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