Whistleblowing und Arbeitsrecht
Arbeitnehmer/-innen dürfen Missstände in Unternehmen aufzeigen. Das HinweisgeberInnenschutzgesetz schützt sie vor Vergeltung.
Publikationen
© 2025 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0