17.01.2024

Zug ver­spätet, Flieger ver­passt – Traum von Hochzeits­reise platzte! Dank AK bekam Mühl­viertler Ehe­paar mehr als 3.000 Euro zurück

Ein Ehepaar aus dem Bezirk Freistadt, das seit 20 Jahren verheiratet war, wollte endlich seine Hochzeitsreise nachholen. Doch schon in Amstetten platzten die Träume von unvergesslichen Flitterwochen. Der in der Pauschalreise inkludierte Zug Richtung Flughafen Wien hatte große Verspätung. Und so hob der Flieger in die vietnamesische Hauptstadt Hanoi ohne die beiden Mühlviertler ab. Der Reiseveranstalter lehnte nach Intervention des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer OÖ jegliche Verantwortung ab und zahlte die Stornokosten nicht zurück. So blieb der AK nichts anderes übrig, als zu klagen. Das Urteil des Gerichts? Sehr erfreulich für das Ehepaar! Denn der Reiseveranstalter musste mehr als 3.673 Euro zurückzahlen!

Zug mit großer Ver­spätung

Das Ehepaar hatte eine Pauschalreise inklusive Zugfahrt mit den ÖBB zum Flughafen und retour gebucht. Die Reisenden erhielten ein Zeitfenster, innerhalb dem sie eine Zugverbindung wählen konnten. Um rechtzeitig in Wien-Schwechat zu sein, planten die 2 Mühlviertler eine Zeitreserve von 3 Stunden ein. Leider kam es in Amstetten zu einem längeren Aufenthalt. Und statt zum Flughafen wurde der Zug nur bis zum Hauptbahnhof Wien geführt. Die beiden Urlauber meldeten sich sofort beim Reiseveranstalter und versuchten mit einem Taxi noch rechtzeitig, ihren Flieger zu erreichen. Vergeblich! Der Check-in Schalter war bereits geschlossen, eine Umbuchung ebenfalls nicht möglich.

Reise­ver­anstalter kontaktiert

Nach der Heimreise kontaktierte das Ehepaar erneut den Reiseveranstalter und forderte die Rückzahlung des Reisepreises ein. Allerdings lehnte dieser ab und behielt 85 Prozent des Reisepreises als Stornokosten. Mit der Begründung, dass die Zuganreise nicht Teil der Pauschalreise war und Verspätungen immer auftreten können.

Pauschal­reise inklusive Bahn

Der Ehemann wandte sich daraufhin an den Konsumentenschutz der AK OÖ. Aus den Reiseunterlagen ergab sich, dass das Zugticket nur in Verbindung mit der Pauschalreise erworben werden konnte und nur für diese in einem gewissen Zeitfenster vor und nach der Reise gültig war. Daher war die Fahrt mit der Bahn fixer Bestandteil der gesamten Pauschalreise. Außerdem ergriffen die 2 Mühlviertler alle Maßnahmen, um den Flug noch zu erreichen.

Rück­zahlung des gesamten Preises ge­fordert

Die Expert:innen der AK OÖ konfrontierten den Veranstalter mit diesen Argumenten. Da es auch keine Umbuchungsmöglichkeit gab, stand fest, dass der Reisevertrag nicht erfüllt wurde. Daher forderte die AK die Rückzahlung des gesamten Preises. Der Reiseveranstalter weigerte sich und gab als Begründung an, dass die Pauschalreise erst in Wien begonnen hatte. So blieb der AK nichts anderes übrig, als eine Klage einzubringen. Das Gericht schloss sich der Meinung der AK-Expert:innen an. So musste der Reiseveranstalter die volle Summe von 3.673 Euro zurückzahlen.

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