Ärger mit Paket­diensten?

Online-Shopping wird immer beliebter, bei der Paketzustellung kann es aber zu Problemen kommen. Das bestellte Paket liegt vor der Wohnungs­türe, der Zusteller hinterlässt nur eine Benach­richtigung oder die nette Nachbarin übernimmt Ihre Bestellung. 

Hinter­legungs­zettel statt Lieferung

Betroffene Konsument:innen schildern den Expert:innen der AK Oberösterreich, dass sie zu Hause auf ein Paket warten, niemand läutet und im Postfach findet sich eine Hinterlegungs­benachrichtigung. Das ist ärgerlich und rechtlich nicht zulässig. Paketdienste müssen (zumindest) einen persönlichen Zustellversuch unternehmen.
 
Sollte so etwas auch Ihnen passieren, wenden Sie sich umgehend mit einer Beschwerde an die Zustellfirma. Informieren Sie auch den Verkäufer, damit er seine Transport­firma zur korrekten Lieferung auffordert. Die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs-GmbH (RTR) als Geschäftsstelle der Post-Control-Kommission (PCK) hat ein Portal für Post-Empfangsbeschwerden eingerichtet.

Eine Entschädigung für die verlorene Wartezeit gibt es nicht. Allenfalls kann man die Fahrtkosten zur Abholstation von der Zustellfirma zurückverlangen, wenn der Paketshop weit weg ist. Jedoch kann es schwierig sein diese Ansprüche durchzusetzen und zu beweisen, dass man zu Hause gewesen ist.

Paket einfach ab­legen - geht nicht!

  • Diese „Zustellform“ ist grundsätzlich unzulässig.

  • Der Empfänger muss die Lieferung in Händen halten, damit sie in seinen Besitz übergeht. Wird das Paket beschädigt oder geht verloren, trägt der Versender das Risiko. 

  • Wurde das Paket von einem Unternehmen an Sie versandt, können Sie von diesem die erneute Lieferung oder den Austausch der beschädigten Ware verlangen.

  • Bei Verlust des Pakets müssen nicht Sie sich auf die Suche machen. Es ist egal, ob das Paket tatsächlich verlorenging, angeblich bei einem Nachbarn hinterlegt wurde oder der Zusteller sich geirrt hat.

ACHTUNG ABSTELLGENEHMIGUNG

Wenn Sie eine Abstellgenehmigung erteilt haben, übernehmen Sie das Risiko des Verlusts beziehungsweise einer Beschädigung. Zusteller dürfen Pakete deshalb nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ablegen.

Ware sofort über­prüfen

Eine gesetzliche Ver­pflichtung zur sofortigen Kontrolle besteht nicht. Allerdings ist eine Überprüfung bei höherpreisigen und/oder empfindlichen Waren empfehlenswert. Wenn das Paket von außen erkennbar beschädigt ist, sollten Sie die Annahme verweigern und sofort reklamieren. Das Unternehmen, bei dem Sie die Ware bestellt haben, muss eine erneute Lieferung vornehmen.

Ver­lust oder Be­schädigung beim Transport

Die Haftung für beschädigte oder verlorene Waren trifft grundsätzlich den Versender (also das Unternehmen). Unternehmer versuchen oft sich ihrer Verantwortung zu entziehen und verweisen Konsument:innen an das Transportunternehmen. Vertragspartner des Transportunternehmens ist jedoch der Versender (Unternehmer). Nur dieser kann einen Nachforschungsauftrag beim Transportunternehmen stellen. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen Sie auf eigenen Wunsch ein anderes Transportunternehmen vereinbart haben. Hier geht die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes auf Sie über, sobald die Ware dem Transporteur übergeben wird.

Nach­barn können Pakete über­nehmen

Wenn Sie zum Lieferzeitpunkt nicht zu Hause sind, dürfen Pakete auch an Wohnungs- oder Hausnachbarn übergeben werden.  Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie diese Abgabemöglichkeit ausschließen, indem Sie einen schriftlichen Widerspruch an das  Transportunternehmen richten.

Bei der Übernahme durch den Nachbarn kann es in der Praxis zu Beweisproblemen kommen, wenn die Ware beispielsweise beschädigt ist. Wenn Sie ein Paket für jemanden anderen übernehmen, entstehen keine besonderen Verpflichtungen. Allerdings dürfen Sie das Paket nicht öffnen.

Abhol­station nutzen

Wenn Sie Pakete selber in Empfang nehmen wollen, lassen Sie diese in eine Abholstation senden. Beinahe alle Zustelldienste bieten online oder telefonisch eine Umleitung der Lieferung an. Sie müssen dafür nur einen Shop oder eine Niederlassung des jeweiligen Transporteurs aufsuchen. Der zusätzliche Zeitaufwand kann sich lohnen!    

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