Entschädigung auch bei vorverlegtem Flug
Der Europäische Gerichtshof hat Konsumenten-Rechte gestärkt. Ihnen steht nun eine Entschädigung zu, wenn der Flug früher durchgeführt wird.
Die Fluglinie hat Ihren Flug abgesagt und bietet eine Umbuchung oder einen Gutschein an? Klar ist, Sie können das Bargeld zurückverlangen. Viele Fluglinien sind aber zu keiner Rückerstattung bereit. Wenn das bei Ihnen auch der Fall ist, unterstützen wir Sie gemeinsam mit dem Fluggastrechteportal TicketRefund.
BEACHTEN SIE
Die Gesamtbuchung (egal wie viele Reisende) muss mindestens 100 Euro betragen! Bei geringeren Kosten ist eine Rückerstattung nicht möglich.Keine Rechtsdurchsetzung bei folgenden Fluglinien
Folgende Fluglinien werden von TicketRefund nicht zur Rechtsdurchsetzung übernommen:
Dieses Service ist für Mitglieder der Arbeiterkammer Oberösterreich sowie für alle Oberösterreichischen Konsumentinnen und Konsumenten (Hauptwohnsitz) kostenlos.
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz.
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