Geld zurück nach ab­gesagtem Flug


Die Fluglinie hat Ihren Flug abgesagt und bietet eine Umbuchung oder einen Gutschein an? Klar ist, Sie können das Bargeld zurückverlangen. Viele Fluglinien sind aber zu keiner Rückerstattung bereit. Wenn das bei Ihnen auch der Fall ist, unterstützen wir Sie gemeinsam mit dem Fluggastrechteportal TicketRefund.

BEACHTEN SIE

Die Gesamtbuchung (egal wie viele Reisende) muss mindestens 100 Euro betragen! Bei geringeren Kosten ist eine Rückerstattung nicht möglich.

So gehen Sie vor

  1. Fordern Sie bei der Airline eine Rückerstattung schriftlich ein. Setzen Sie dabei eine Frist von 6 Wochen.
      Musterbrief: "Ticketpreis-Rückerstattung" (0,1 MB) 

  2. Findet innerhalb der Frist keine Rückzahlung statt, helfen wir Ihnen gemeinsam mit TicketRefund gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dafür brauchen wir vollständige Informationen und Unterlagen. Füllen Sie dazu das Formular aus und laden Sie dort die erforderlichen Unterlagen hoch. 
    Zum Formular

  3. Bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche erfolgt die Erstattung an jene Person, die gebucht hat und in der Rechnung aufscheint.

Keine Rechtsdurchsetzung bei folgenden Fluglinien

Folgende Fluglinien werden von TicketRefund nicht zur Rechtsdurchsetzung übernommen:

  • Alitalia
  • Czech Airlines
  • Ethiopian Airlines
  • FlyEgypt
  • Level 
  • Norwegian
  • Nouvelair
  • Onur Air
  • Smart Wings
  • Tailwind
  • Thai Airways

Hinweis

Dieses Service ist für Mitglieder der Arbeiterkammer Oberösterreich sowie für alle Oberösterreichischen Konsumentinnen und Konsumenten (Hauptwohnsitz) kostenlos.

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Konsumentenschutz
TEL: +43 50 6906 2
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