31.08.2018

Online-Tickets: Viele Beschwerden zu Viagogo

Der Kauf von Konzerttickets im Internet ist weiterhin sehr beliebt. Doch beim Kauf über Ticketbörsen ist Vorsicht geboten: Treten Probleme bei der Abwicklung auf, sind Konsumenten/-innen dabei meist schlechter gestellt als beim Kauf von Händlern/-innen.

Viele Beschwerden zu Viagogo

Viagogo ist eine Online-Ticketbörse, die Privaten den Kauf und Verkauf von Veranstaltungstickets ermöglicht. Dass es sich hierbei nur um einen derartigen online-Marktplatz handelt, ist aber erst bei genauerem Hinsehen ersichtlich. Hinweise dafür findet man lediglich im Kleingedruckten. Die Website vermittelt den Eindruck, dass Viagogo selbst gewerblicher Verkäufer der Karten ist. Der tatsächliche Verkäufer bleibt in der Regel unbekannt.

Garantieversprechen nutzlos

Zusätzlich wird mit dem Viagogo-Garantieversprechen geworben, dass man sich sowohl um den rechtzeitigen Erhalt der Karten als auch um Ersatzkarten bei ausbleibender Lieferung kümmere, wodurch wiederum der Eindruck verstärkt wird, dass Viagogo direkter Ticketverkäufer ist. Diese Garantie ist irreführend, in der Praxis nutzlos und gibt einem Käufer nicht mehr Rechte, als ihm vom Gesetz ohnehin zustehen.

Verspätete Lieferung und überhöhte Preise

Bleibt die Lieferung aber tatsächlich aus oder erfolgt sie zu spät, bleibt den Konsumenten/-innen nichts anderes übrig, als sich an den privaten Verkäufer zu wenden. Hinzu kommt, dass die Tickets zumeist teurer sind, da zum Preis des Verkäufers noch erhebliche zusätzliche Vermittlungskosten verrechnet werden. Betroffene berichten, dass der Endpreis in vielen Fällen erheblich höher ist und die Mehrkosten beim Bestellvorgang selbst nicht angeführt waren.

ACHTUNG

  • Durch Aufschläge können die Tickets erheblich teurer sein als der eigentliche Preis. Erkundigen Sie sich daher immer vorab beim Veranstalter über den tatsächlichen Preis.

  • Beim Kauf über Viagogo schließen Sie den Vertrag mit einem privaten Verkäufer. Kommen die Karten zu spät an und sind damit unbrauchbar, kann die Rückerstattung des Kaufpreises nur vom privaten Verkäufer eingefordert werden, was in der Regel schwieriger durchzusetzen ist als beim gewerblichen Ticketverkäufer.

  • Zudem ist auch zu beachten, dass Tickets personalisiert sein können bzw. viele Veranstalter den Weiterverkauf von Tickets nur offiziellen Ticketverkaufsstellen erlauben.

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