Schäden durch Hoch­wasser

Wer von Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung betroffen ist, sollte den Schaden dokumentieren und diesen rasch bei der Versicherung melden.

Leider sind viele Privathaushalte in der Eigenheim- beziehungsweise Haushaltsversicherung nur unzureichend oder gar nicht gegen diese Gefahren versichert. Besonders in älteren Verträgen fehlt oftmals eine Deckung. In neueren Verträgen sind diese Schäden zumeist nur begrenzt bis zu einem Höchstbetrag abgesichert. Die Versicherungssumme liegt häufig zwischen 4.000 und 10.000 Euro (ist sowohl das Gebäude als auch der Wohnungsinhalt beschädigt, wird der Schaden beziehungsweise maximal die Versicherungssumme, einmal aus der Eigenheim- UND einmal aus der Haushaltsversicherung bezahlt). Manche Versicherer bieten gegen Aufpreis auch einen höheren Schutz an.

Schaden rasch bei der Ver­sicherung melden

Im Schadensfall ist es wichtig, den Schaden zu dokumentieren und die Versicherung rasch zu informieren (fotografieren beziehungsweise filmen Sie die Schäden).

Wenn die Ver­sicherung nicht zahlen will

Nach einer Schadensmeldung wird der Schaden zumeist von Sachverständigen der Versicherung geprüft. Sollte die Versicherung die Zahlung verweigern, können Sie sich gerne an den AK-Konsumentenschutz wenden.

Kasko­ver­sicherung be­zahlt für Kfz-Schäden

Autos, die durch Hochwasser oder andere Naturschäden wie etwa Erdrutsch oder Hagel beschädigt werden, sind meist im Rahmen einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung geschützt.

Der Schutz kann allerdings entfallen, wenn der Fahrer durch das Starten des nassen Autos einen Motorschaden verursacht oder in ein Hochwassergebiet einfährt.

Katastrophen­fonds

Betroffene können außerdem Leistungen aus dem Katastrophenfonds des Landes OÖ beantragen. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr Gemeindeamt.

Steuerlich ab­setz­bar

Aufwendungen durch Schäden und nötige Reparaturen können darüber hinaus von der Steuer abgesetzt werden. Bei der Arbeitnehmerveranlagung fallen solche Aufwendungen unter den Punkt „Außergewöhnliche Belastungen“.

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