Lebensversicherung
Informationen und Tipps: Der individuelle Bedarf zählt!
Nach einer grundlegenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus 2013 (C‑209/12) und der ersten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) dazu aus 2015 (7 Ob 107/15h) steht einem Versicherungsnehmer/einer Versicherungsnehmerin bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung des Versicherers über das bei Lebensversicherungen bestehende Rücktrittsrecht ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu, der sogenannte "Spätrücktritt".
Seitdem wurden von den Versicherungen viele Argumente gegen diesen “Spätrücktritt“ vorgebracht.
1. Beschränkung auf Rückkaufswert unzulässig
Der EuGH stellte klar, dass eine Beschränkung auf den Rückkaufswert unzulässig ist.
2. Rücktrittsrecht erlischt nicht nach Kündigung
Das Rücktrittsrecht erlischt nicht, wenn die Lebensversicherung bereits vorzeitig rückgekauft wurde.
3. Fehlerhafte Rücktrittsbelehrung
Nicht jede fehlerhafte Rücktrittsbelehrung berechtigt aber zum Spätrücktritt, sondern nur eine „grob fehlerhafte“. Eine solche liegt vor, wenn den Versicherungsnehmern durch die fehlerhafte Rücktrittsbelehrung die Möglichkeit genommen wurde, ihr Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen auszuüben, wie bei richtiger Rücktrittsbelehrung.
Laut höchstgerichtlicher Rechtsprechung und der ab 1.8.2022 geltenden gesetzlichen Regelung haben betroffene Versicherungsnehmer bei einem berechtigten Spätrücktritt Anspruch auf
Wenn Sie bei Ihrem Versicherungsvertrag die Möglichkeit eines Spätrücktritts überprüfen möchten, sind Ihnen die Konsumentenschützer/Innen der AK OÖ gerne behilflich. Schicken Sie uns dazu
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn Ihnen die Rückabwicklung über diverse Kanäle angeboten oder Sie unaufgefordert von Ihnen unbekannten Beratern kontaktiert werden. Oft wird dann gleichzeitig der Neuabschluss eines vermeintlich lukrativen Vertrages vorgeschlagen. Nicht selten gelangen KonsumentInnen damit vom Regen in die Traufe.
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz.
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