Ärger mit Parship und Elite­Partner!

Die Online Partnerbörsen Parship und ElitePartner geben seit Jahren Anlass zu Beschwerden. Die beiden Dienste werden von der PE Digital GmbH aus Hamburg betrieben. Bei den Beschwerden geht es vor allem um den von den Partnerbörsen verrechneten Wertersatz nach einem Rücktritt sowie um die automatische Verlängerung der Mitgliedschaft. Gerichtsurteile sorgen mittlerweile für mehr Klarheit und stärken den Konsumenten/-innen den Rücken.

Über­höhter Wert­ersatz

Parship verrechnete überhöhten Wertersatz, wenn Konsumenten/-innen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss in Ausübung ihres bei Onlinegeschäften bestehenden Rücktrittsrechts vom Vertrag zurückgetreten waren. Parship verlangte dabei je nach Anzahl der bereits zustande gekommenen Kontakte einen Wertersatz von bis zu 75 Prozent des Jahresbeitrags für eine Premium-Mitgliedschaft. 

OGH entschied auf zeit­anteiligen Wert­ersatz

Aufgrund einer Verbandsklage der Arbeiterkammer schob der Oberste Gerichtshof (OGH) dieser Geschäftspraktik einen Riegel vor. Parship darf bei einem Rücktritt vom Vertrag den anteiligen Abgeltungsbetrag nicht nach den zustande gekommenen Kontakten berechnen. Der Partnervermittler muss dies zeitabhängig aliquot im Verhältnis zur vereinbarten Gesamtlaufzeit des Partnervermittlungsvertrags tun (OGH vom 23.10.2018, 4 Ob 179/18d).

Tritt ein Konsument zum Beispiel 10 Tage nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, muss er lediglich ein Drittel eines Monatsbeitrags bezahlen.

Über­höhten Wert­ersatz zurück­fordern

Die Arbeiterkammer hat erreicht, dass die PE Digital GmbH das wegen Parship ergangene Urteil auch auf ElitePartner anwendet. Konsumenten/-innen, die einen überhöhten Wertersatz nach Vertragsrücktritt bezahlt haben, können diesen daher sowohl von Parship als auch von ElitePartner zurückfordern.

Verwenden Sie dazu unseren Musterbrief.

Die Rückforderung zahlt sich aus, wie das Beispiel eines Konsumenten aus Linz zeigt. Dieser hatte 454,86 Euro für eine 12 Monats Premium-Mitgliedschaft bezahlt. 10 Tage nach Vertragsabschluss trat er vom Vertrag zurück. Parship behielt sich für die inzwischen zustande gekommenen Kontakte einen Wertersatz von 341,15 Euro ein. Zeitanteilig wäre aber lediglich ein Betrag von 12,46 Euro gerechtfertigt gewesen. Parship hat über 300 Euro zu viel verrechnet.

Rechenbeispiel
Preis Jahresmitgliedschaft = 454,86 Euro
:365 Tage
=Zwischenergebnis = 1,246 Euro
xAnzahl der Tage bis Rücktritt = 10
=Wertersatz = 12,46 Euro

Automatische Vertrags­ver­längerung 

Parship-Verträge sehen vor, dass sich der zunächst befristet (auf 6 oder 12 Monate) abgeschlossene Vertrag um weitere 12 Monate verlängert, wenn er nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.

Gesonderte Ver­ständigung er­forderlich

Viele Konsumenten/-innen rechnen allerdings nicht mit einer solchen Vertragsbestimmung. Sie übersehen die Frist für die Beendigung des Vertrages. Das Konsumentenschutzgesetz sieht daher vor, dass Unternehmen ihre Kunden/-innen nochmals gesondert, also mit einer separaten und deutlichen Nachricht, über das Erfordernis einer rechtzeitigen Kündigung bei sonstiger Vertragsverlängerung informieren müssen.

Versand von Erinnerungs­mails un­zu­reichend

Dieser Verpflichtung zur gesonderten Verständigung über die bevorstehende Vertragsverlängerung ist Parship zumindest bis ungefähr Mitte September 2017 nicht ausreichend nachgekommen. In dem Erinnerungsmail, das Parship an die Konsumenten/-innen schickte, gab es nämlich weder im Betreff, noch im Text einen eindeutigen und unmissverständlichen Hinweis auf die bevorstehende Vertragsverlängerung (OGH vom 24.08.2017, 4 Ob 80/17v und OGH vom 23.10.2018, 4 Ob 179/18d).

Aktuelle automatische Vertrags­ver­längerungen

Parship hat das Erinnerungsmail mittlerweile textlich umgestaltet. Aus Sicht der Konsumentenschützer sind die Änderungen aber nicht ausreichend. Im Mail weist Parship jetzt zwar allgemein darauf hin, dass es Informationen zur Laufzeit und zur automatischen Vertragsverlängerung der Mitgliedschaft mangels rechtzeitiger Kündigung gibt. Details dazu finden Konsumenten/-innen im Mail aber nicht. Um an konkrete Informationen zur Vertragsverlängerung zu gelangen, müssen Konsumenten/-innen erst über einen Link ins eigene Profil einsteigen. Ein weiteres Problem dabei: das Erinnerungsmail kann in der Flut an Parship-Mails leicht übersehen werden.

Bis zu vier­fach höhere Kosten

Übersehen Konsumenten/-innen das Verständigungsmail und beenden den Vertrag nicht, so kann das teuer kommen. So zum Beispiel für eine Konsumentin aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung. Sie hatte bei Parship eine Mitgliedschaft auf 6 Monate zum Preis von 134,70 Euro abgeschlossen und den Vertrag „nur“ 8 und nicht 12 Wochen vor dem Vertragsablauf gekündigt. Parship beruft sich jetzt auf eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate zum Preis von 538,80 Euro, also den vierfachen Betrag des ursprünglich vereinbarten Mitgliedschaftsbeitrages.

Muster­prozess endete mit Versäumungs­urteil - Verbands­klage ist an­hängig

Die Arbeiterkammer wollte die offenen Rechtsfragen zur aktuellen automatischen Verlängerung in einem Musterprozess klären. Hier ging es um eine Mitgliedschaft bei ElitePartner. Die PE Digital GmbH war an einer Klärung aber offenbar nicht interessiert. Sie kam nicht zur Verhandlung und zahlte lieber die Klagsforderung samt Kosten.

In einer Verbandsklage des Verein für Konsumenteninformation (VKI) entschied das Oberlandesgericht (OLG) Wien in einem Urteil vom 23.9.2022, dass die automatische Vertragsverlängerung bei Parship und Elitepartner unzulässig sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(VKI: Automatische Vertragsverlängerung bei Parship und Elitepartner unzulässig

TIPP

Wer bereits eine Zahlungsaufforderung aufgrund Vertragsverlängerung erhalten hat, kann sich an die Konsumentenschützer oder eine allenfalls vorhandene Rechtsschutzversicherung wenden.

So sparen Sie sich den Ärger mit Online-Partner­börsen

  • Lesen Sie vor Vertragsabschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und nach Vertragsabschluss die Auftragsbestätigung und eingehende Mails sorgfältig durch.

  •  Kündigen Sie zur Vermeidung einer automatischen Vertragsverlängerung lieber früher als zu spät.

Kündigen Sie zur Vermeidung einer automatischen Vertragsverlängerung lieber früher als zu spät.

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