Mietkauf-Angebote
Kundenfang über das Internet: die Konsumentenschützer der AK raten zur Vorsicht.
Die Leasingfirma kauft das Objekt vom Händler an und übermittelt Ihnen dann den Leasingvertrag. Neben den sonstigen Vertragsbedingungen müssen unter anderen folgende Punkte jedenfalls im Vertrag enthalten sein:
Die von Ihnen gefahrenen Mehrkilometer werden in der Regel extra verrechnet. Der Preis dafür scheint üblicherweise im Vertrag auf.
Der Restwert sollte dem voraussichtlichen Marktwert bei ordnungsgemäßem Gebrauch des Fahrzeuges zum Vertragsende entsprechen. Bei Vertragsende erfolgt im Zuge der Rückgabe eine Bewertung des Fahrzeugzustandes. Ist der Wert geringer als der vereinbarte Restwert, so müssen Sie für die Differenz aufkommen. Im umgekehrten Fall erhalten Sie den Mehrerlös.
Grundsätzlich gehört das Auto der Leasingfirma, die darüber entscheiden kann, ob sie das Fahrzeug an Sie oder jemand anderen verkauft. Auch eine Verlängerung des Vertrages kann in Frage kommen.
Wenn ein sogenanntes Andienungsrecht in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist, kann der Leasinggeber von Ihnen den Ankauf des Leasingfahrzeuges zum vertraglich vereinbarten Restwert verlangen.
Als Verbraucher sind Sie zur jederzeitigen vorzeitigen Rückzahlung des noch aushaftenden Finanzierungsbetrages berechtigt. Im Vertrag kann vereinbart werden, dass die Leasinggesellschaft in diesem Fall eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Entschädigung für den ihr aus der vorzeitigen Rückzahlung entstandenen Vermögensnachteil erhält. Die Entschädigung darf höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages ausmachen (siehe Beispiel 1). Erfolgt die vorzeitige Rückzahlung weniger als 1 Jahr vor Ablauf des Leasingvertrages, so ist die Entschädigung mit 0,5 % des Rückzahlungsbetrages begrenzt (siehe Beispiel 2). Eine Entschädigung darf jedoch nicht verlangt werden, wenn der vorzeitig zurückgezahlte Betrag weniger als € 10.000,-- beträgt (siehe Beispiel 3) oder die Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den kein fixer Sollzinssatz vereinbart worden ist.
Beispiel 1 | Rückzahlungsbetrag höher als € 10.000,-- und Rückzahlung mehr als 1 Jahr vor Vertragsablauf, z.B.: Rückzahlungsbetrag = € 15.000,--, Rückzahlung 24 Monate vor Vertragsablauf. Höchstmögliche Entschädigung: 1 % (= € 150,--) |
Beispiel 2 | Rückzahlungsbetrag höher als € 10.000,-- und Rückzahlung weniger als 1 Jahr vor Vertragsablauf, z.B.: Rückzahlungsbetrag = € 15.000,--, Rückzahlung 6 Monate vor Vertragsablauf. Höchstmögliche Entschädigung: 0,5 % (= € 75,--) |
Beispiel 3 | Rückzahlungsbetrag geringer als € 10.000,--, |
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