Verpatzter Urlaub?
Manchmal wird der Urlaub durch eine Baustelle vor dem Hotel, schlechtes Essen oder mangelnde Hygiene zur Enttäuschung. So reklamieren Sie richtig.
Manchmal sind Streiks die Ursache dafür, dass der geplante Flug nicht stattfindet.
Liegt ein Streik nicht im Machtbereich der Fluglinie und kann der Ausfall von Flügen durch Maßnahmen der Fluglinie nicht verhindert werden, liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor.
DAS BEDEUTET, DASS ...
Bei einer Pauschalreise (Flug und Hotel im Paket gebucht) wenden Sie sich bei
Flugverschiebung oder Flugverspätung an den Reiseveranstalter.
Kann dieser keinen Flugersatz organisieren, womit die Reise ausfällt, haben
Sie Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises.
Wenn im Rahmen einer Pauschalreise durch Flugverspätung von mehr als 4 Stunden Ihr Urlaub verkürzt wird, haben Sie Anspruch auf entsprechende Preisminderungen entsprechend der Frankfurter Tabelle.
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz.
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