Urlaub richtig buchen
Angebote für den Traumurlaub gibt es viele, doch auch richtig buchen will gelernt sein. Unsere Konsumentenschützer haben Tipps für Sie.
Manchmal sind Streiks die Ursache dafür, dass der geplante Flug nicht stattfindet.
Liegt ein Streik nicht im Machtbereich der Fluglinie und kann der Ausfall von Flügen durch Maßnahmen der Fluglinie nicht verhindert werden, liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor.
Bei einer Pauschalreise (Flug und Hotel im Paket gebucht) wenden Sie sich bei
Flugverschiebung oder Flugverspätung an den Reiseveranstalter.
Kann dieser keinen Flugersatz organisieren, womit die Reise ausfällt, haben
Sie Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises.
Wenn im Rahmen einer Pauschalreise durch Flugverspätung von mehr als 4 Stunden Ihr Urlaub verkürzt wird, haben Sie Anspruch auf entsprechende Preisminderungen entsprechend der Frankfurter Tabelle.
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