Streik - Ihre Rechte als Kon­sument


Manchmal sind Streiks die Ursache dafür, dass der geplante Flug nicht stattfindet.  

Liegt ein Streik nicht im Machtbereich der Fluglinie und kann der Ausfall von Flügen durch Maßnahmen der Fluglinie nicht verhindert werden, liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor.

DAS BEDEUTET, DASS ...

  • wenn streikbedingt Verspätungen von mehr als 5 Stunden auftreten, Sie vom Flug Abstand nehmen und die Rückzahlung des Reisepreises verlangen können.

  • wenn der Flug wegen Streiks annulliert wird, Sie Anspruch auf anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt haben. Wahlweise können Sie auch die Rückerstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen verlangen.

  • Sie bei Verspätungen zusätzlich Anspruch auf angemessene Verpflegung, Hotelunterbringung und zwei unentgeltliche Telefonate, Faxe oder E-Mails haben.

  • weitere Ausgleichsleistungen entfallen.

Was tun bei Pauschal­reisen?

Bei einer Pauschalreise (Flug und Hotel im Paket gebucht) wenden Sie sich bei Flugverschiebung oder Flugverspätung an den Reiseveranstalter.
 
Kann dieser keinen Flugersatz organisieren, womit die Reise ausfällt, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises.

Wenn im Rahmen einer Pauschalreise durch Flugverspätung von mehr als 4 Stunden Ihr Urlaub verkürzt wird, haben Sie Anspruch auf entsprechende Preisminderungen entsprechend der Frankfurter Tabelle.

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