Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder

Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mitglieder
Unterschiedliche Berufsgruppen © goodluz , stock.adobe.com

Mitglied­schaft zur Arbeiter­kammer

Die Arbeiterkammer finanziert sich - im Gegensatz zu anderen Kammern, etwa Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer - praktisch ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Das sichert die Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft.

Wer ist AK-Mit­glied?

Die Arbeiterkammer ist eine Institution öffentlichen Rechts mit verpflichtender Mitgliedschaft. In Oberösterreich sind mehr als 670.000 Beschäftigte AK-Mitglied, in Österreich über 3 Millionen. Welche Arbeitnehmer:innen zur AK gehören, ist im § 10 des AK-Gesetzes genau festgelegt:

Fast alle unselbständig Erwerbstätigen

  • Ausnahme: die Beschäftigten in der sogenannten Hoheitsverwaltung bei den Behörden von Bund und Ländern sind nicht AK Mitglieder

Arbeitnehmer:innen in Karenz

  • wenn ihr Dienstverhältnis während der Karenz aufrecht bleibt;
  • wenn das Dienstverhältnis zwar nicht aufrecht bleibt, sie aber die gleichen Voraussetzungen wie die Arbeitslosen erfüllen und sie das Kinderbetreuungsgeld aus Oberösterreich beziehen

Arbeitslose

  • Arbeitslose bleiben AK Mitglieder, wenn sie direkt vorher arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren.
  • Darüber hinaus müssen sie vor der Leistung aus der Arbeitslosenversicherung insgesamt mindestens 20 Wochen AK-Mitglied gewesen sein.

Welche Länder­kammer ist zu­ständig?

Sie sind in jenem Bundesland AK-Mitglied, in dem sich der Firmensitz des Arbeitgebers (= Ort der Beschäftigung) befindet.

Als Karenzurlauber:in oder Arbeitslose:r sind Sie in dem Bundesland Mitglied, wo Ihr Wohnort liegt.

Wie hoch ist der Mitglieds­bei­trag?

monatlicher Mitgliedsbeitrag (= Kammerumlage)
pro Arbeitnehmer:in
0,5 % der Beitragsgrundlage für die Krankenversicherung
Durchschnittswert: 11 Euro netto (Stand 2025)

Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd. 

Wer ist vom Mitglieds­beitrag be­freit?

Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind: 

  • Arbeitslosengeld-Bezieher:innen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Karenzgeld-Bezieher:innen
  • Krankengeld-Bezieher:innen
  • Krankenpflegeschüler:innen
  • Lehrlinge
  • Notstandshilfe-Bezieher:innen
  • Präsenzdiener und Zivildiener

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Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
Mitgliederkommunikation
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL:      +43 50 6906 2182
E-MAIL: mitglieder@akooe.at

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