Mitglieder
Unterschiedliche Berufsgruppen © goodluz , stock.adobe.com

Mitglied­schaft zur Arbeiter­kammer

Die Arbeiterkammer finanziert sich - im Gegensatz zu anderen Kammern, etwa Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer - praktisch ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Das sichert die Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft.

Wer ist AK-Mit­glied?

Die Arbeiterkammer ist eine Institution öffentlichen Rechts mit verpflichtender Mitgliedschaft. In Oberösterreich sind mehr als 670.000 Beschäftigte AK-Mitglied, in Österreich über 3 Millionen. Welche Arbeitnehmer:innen zur AK gehören, ist im § 10 des AK-Gesetzes genau festgelegt:

Fast alle unselbständig Erwerbstätigen

  • Ausnahme: die Beschäftigten in der sogenannten Hoheitsverwaltung bei den Behörden von Bund und Ländern sind nicht AK Mitglieder

Arbeitnehmer:innen in Karenz

  • wenn ihr Dienstverhältnis während der Karenz aufrecht bleibt;
  • wenn das Dienstverhältnis zwar nicht aufrecht bleibt, sie aber die gleichen Voraussetzungen wie die Arbeitslosen erfüllen und sie das Kinderbetreuungsgeld aus Oberösterreich beziehen

Arbeitslose

  • Arbeitslose bleiben AK Mitglieder, wenn sie direkt vorher arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren.
  • Darüber hinaus müssen sie vor der Leistung aus der Arbeitslosenversicherung insgesamt mindestens 20 Wochen AK-Mitglied gewesen sein.

Welche Länder­kammer ist zu­ständig?

Sie sind in jenem Bundesland AK-Mitglied, in dem sich der Firmensitz des Arbeitgebers (= Ort der Beschäftigung) befindet.

Als Karenzurlauber:in oder Arbeitslose:r sind Sie in dem Bundesland Mitglied, wo Ihr Wohnort liegt.

Wie hoch ist der Mitglieds­bei­trag?

monatlicher Mitgliedsbeitrag (= Kammerumlage)
pro Arbeitnehmer/-in
0,5 % der Beitragsgrundlage für die Krankenversicherung
Durchschnittswert: 10 Euro netto (Stand 2023)

Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd. 

Wer ist vom Mitglieds­beitrag be­freit?

Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind: 

  • Arbeitslosengeld-Bezieher:innen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Karenzgeld-Bezieher:innen
  • Krankengeld-Bezieher:innen
  • Krankenpflegeschüler:innen
  • Lehrlinge
  • Notstandshilfe-Bezieher:innen
  • Präsenzdiener und Zivildiener

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Kontakt

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Mitgliederkommunikation
Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2182
E-MAIL: mitglieder@akooe.at

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