AK Bildungsbonus
AK-Mitglieder erhalten 40 % Ermäßigung, maximal 130 Euro auf AK-Kurse.
Die Arbeiterkammer finanziert sich - im Gegensatz zu anderen Kammern, etwa Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer - praktisch ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Das sichert die Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft.
Die Arbeiterkammer ist eine Institution öffentlichen Rechts mit verpflichtender Mitgliedschaft. In Oberösterreich sind mehr als 630.000 Beschäftigte AK-Mitglied, in Österreich an die 3 Millionen. Welche Arbeitnehmer/-innen zur AK gehören, ist im § 10 des AK-Gesetzes genau festgelegt:
Sie sind in jenem Bundesland AK-Mitglied, in dem sich der Firmensitz des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin (= Ort der Beschäftigung) befindet.
Als Karenzurlauber/-in oder Arbeitslose/r sind Sie in dem Bundesland Mitglied, wo Ihr Wohnort liegt.
monatlicher Mitgliedsbeitrag (= Kammerumlage) pro Arbeitnehmer/-in |
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0,5 % der Beitragsgrundlage für die Krankenversicherung |
Durchschnittswert: 7,39 Euro netto (Stand 2018) |
Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd.
Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind:
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