Garantie

Anders als die gesetzliche Gewährleistung, ist die Garantie eine freiwillige Zusage des Händlers (und/oder des Herstellers), für Mängel einer Ware einzustehen. Durch diese Zusage wird die Garantie ein Vertragsbestandteil und damit verbindlich.

Art und Umfang der Garantie (wie Garantie­frist) hängen vom Inhalt der Garantiebedingungen ab. In diesen ist meist auch vorgegeben, wie bei einem Garantiefall vorzugehen ist. Weiters kann in diesen festgelegt werden, dass Sie einen Selbstbehalt zu zahlen haben beziehungsweise in welchen Fällen keine Leistung erbracht wird.

Halten Sie sich an die Auflagen

Sie sollten sich an die in den Garantiebedingungen gemachten Auflagen halten, sonst verfallen Ihre Garantie­ansprüche.

Lassen Sie sich nicht von einer sehr langen Garantie zum Kauf verleiten. Lesen Sie zuerst die Garantiebedingungen und welche Fälle konkret durch diese abgedeckt sind.


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