Rechts­schutz­ver­sicherung: Preise und Leistungen ver­gleichen!

Die Liste möglicher Streitfälle, in denen Konsument:innen ihre Rechte allenfalls auch vor Gericht durchsetzen müssen, ist lang: unter anderem Verkehrsunfälle mit strittiger Verschuldensfrage, Leistungsverweigerung durch die private Unfallversicherung nach einem Arbeits- oder Freizeitunfall, Mängel beim Gebrauchtwagenkauf, Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Streit um ein Erbe. 

Um sich gegen das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abzusichern, können Konsument:innen eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat sich 12 Produkte näher angesehen. Die verglichenen Jahresprämien für eine Familie mit einem vorgegebenen umfangreichen Kfz- und Privat-Rechtsschutz lagen zwischen 233 und 484 Euro.

Vergleich: Rechtsschutzversicherung für Familie (0,3 MB)

Das Gesamt­paket muss stimmen

Achten Sie auf Versicherungssumme, die einzelnen Bausteine und Zusatzdeckungen: 

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme (Maximalleistung im Versicherungsfall) lag bei den verglichenen Produkten zwischen 140.000 und 400.000 Euro. 2 Versicherungen bieten sogar unlimitierte Kostenübernahme an - mit Ausnahme einzelner Bausteine und Sonderleistungen, in denen es vereinbarte Kostenbegrenzungen gibt. 

Zwar reichen für die meisten Gerichtsstreitigkeiten auch niedrigere Versicherungssummen aus. Geht es jedoch um langwierige Auseinandersetzungen mit hohem Streitwert - etwa nach einem schweren Verkehrsunfall - können sie zu gering sein. Meist ist es möglich, die Versicherungssummen gegen einen geringen Prämienaufschlag zu erhöhen.

Bausteine

Ein Kfz-Rechtsschutz ist jedenfalls sinnvoll, da in diesem Bereich die häufigsten Rechtsschutz-Schadensfälle auftreten und das Kostenrisiko besonders hoch sein kann, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall mit schweren Verletzungen und unklarer Verschuldensfrage.

Beim Privat-Rechtsschutz gibt es viele unterschiedlicher Bausteine wie etwa Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtschutz, Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz, Versicherungsvertragsstreitigkeiten, Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz, Grundstückeigentum und Miete oder Erb- und Familienrechtssachen. 

Hier ist es wichtig, ein Produkt zu wählen, das dem persönlichem Rechtsschutz-Bedarf entspricht!

Zusatzdeckungen

Je nach Versicherung werden unterschiedliche Zusatzdeckungen angeboten, die auch in Umfang und Deckungssummen sehr stark variieren. 

Beispiele dafür sind:

  • eine Ausfallsversicherung, die Ihnen bei Schäden an der eigenen Person ein gerichtlich zugesprochenes Schmerzensgeld ersetzt, wenn dies der Schädiger nicht erbringen kann.
  • Ermittlungsstraf-Rechtsschutz für die Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor einer Anklage. 
  • Auslandsreise-Rechtsschutz
  • Patienten- und Verfügungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz gegen Stalking beziehungsweise Mobbing
  • Internet-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz 
  • Mediation
  • Gutachten-Rechtsschutz

Welche Risiken möchte ich ab­decken?

Vor Abschluss der Versicherung sollten Konsument:innen zunächst klären, welchen Risiken sie ausgesetzt sind und ob sie diese abdecken möchten. So können Risiken ausgeschieden werden, die gar nicht eintreten können. Wer zum Beispiel nie fremde Fahrzeuge lenkt, braucht auch keine Lenker-Rechtsschutzversicherung.

Weitere Risiken wiederum könnten schon anderweitig abgedeckt sein: etwa Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungsrechtsschutz inklusive Streitigkeiten ums Pflegegeld oder ums Arbeitslosengeld durch die AK-Mitgliedschaft oder Mietrechtsschutz durch die Mitgliedschaft in einem Mieterverein. 

Zudem bieten auch Haftpflichtversicherungen, wie zum Beispiel Kfz-Haftpflicht oder Privathaftpflicht, Rechtsschutz zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen. Werden Sie daher nach einem Verkehrsunfall geklagt, zahlt die Prozesskosten ohnehin die Haftpflichtversicherung. Wollen Sie jedoch selbst ohne Kostenrisiko klagen, brauchen Sie eine Rechtsschutzversicherung.

Keine Ver­sicherung deckt alles ab!

Entgegen mancher Produktbezeichnung wie etwa "All-in-One“ oder „Komplett-Rechtsschutz“ gibt es keine Rechtsschutzversicherung, die tatsächlich alle Risiken abdeckt. 

So sind die, in der Praxis häufig vorkommenden, Streitfälle rund um Hausbau samt Planung und Finanzierung nach den üblichen Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Nur wenige Versicherungen bieten hier – und auch das nur sehr eingeschränkt – Deckung an. Dasselbe, nämlich ein genereller Ausschluss, gilt auch für Ehescheidungen.

In neueren Verträgen ausgeschlossen oder stark eingeschränkt sind meist auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Falschberatung bei Geldanlage. Hier bieten ältere Verträge oft noch besseren Schutz. 

Ver­sicherungs­wechsel: Vorsicht ge­boten!

Gut überlegen sollte man sich bei der Rechtsschutzversicherung einen Versicherungswechsel. Denn durch den Wechsel können Lücken im Versicherungsschutz entstehen, etwa durch Wartefristen bei der neuen Versicherung oder durch begrenzte Nachhaftungsfristen bei der alten. 

Ver­sicherungs­schutz erst nach Ende der Warte­frist

Eine Wartefrist bedeutet, dass Sie bei manchen Leistungsbausteinen Versicherungsschutz nur für Streitfälle erhalten, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Die Wartefrist kann dabei zwischen 3 Monaten (zum Beispiel beim allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz) und 12 Monaten (zum Beispiel beim Erbrechtsschutz) liegen.

Wer die Versicherung wechselt, sollte daher mit dem neuen Versicherer einen Wartefristverzicht vereinbaren. Dazu sind viele Versicherer auch bereit.

Nach­haftung mit Ablauf­datum

Die Nachhaftungsfrist bedeutet, dass Sie Versicherungsfälle, die während der Laufzeit des Vertrages eingetreten sind, zum Beispiel nur bis längstens 2 Jahre nach Vertragsende geltend machen können. Ausnahme: Sie erfahren erst nach dieser Frist vom Versicherungsfall und machen diesen dann unverzüglich beim Versicherer geltend.

Manche Versicherer bieten auch betreffend der Nachhaftung beim alten Versicherer eine Vereinbarung an. Fragen Sie hier bei einem allfälligen Versicherungswechsel nach.

Tritt also während der Vertragslaufzeit beim früheren Versicherer ein Versicherungsfall ein, von dem sie erst später - also nach Ablauf der Nachhaftungsfrist - erfahren, müssen Sie den Fall unverzüglich dem früheren Versicherer melden. Nur so gilt der Versicherungssschutz. 

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