KFZ-Steuer-Rechner
Sie sind Auto oder Zweirad-Besitzer? Berechnen Sie die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer für Ihr Fahrzeug.
Egal ob man einen Gebrauchtwagen im Internet kaufen oder das eigene alte Auto über das Netz verkaufen will: Vorsicht ist auf jeden Fall geboten. Oft sind Auto oder Geld weg, man bleibt auf den Kosten sitzen. Der Konsumentenschutz der AK hat für Sie einen Überblick über die häufigsten Fallen erstellt.
Wenn Sie auf ein auffällig günstiges Fahrzeugangebot (besonders beliebt sind schwarze Audi) im Internet stoßen oder ein in Englisch oder schlechtem Deutsch verfasstes E-Mail erhalten, sollten Sie aufpassen.
Oft werden Ihnen dabei angebliche "Schnäppchen" angeboten und behauptet, das linksgelenkte Auto wäre nach Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes nach Großbritannien mitgenommen worden. Dort sei es allerdings unverkäuflich – man biete es daher nun sehr günstig an.
Wahr ist allerdings, dass
Achtung
Wer vorab Zahlungen (etwa über Western Union) leistet, muss damit rechnen, diese ohne Gegenleistung zu verlieren.
Es tauchen auch immer wieder Verkäufer:innen von Neufahrzeugen auf, die besonders „günstige“ Autos anbieten, die sich durch aufgeklebte Werbung finanzieren. Unklar bleibt aber dabei meist, wer Eigentümer:in des Autos ist/wird und wer das Geld bekommt. Geht die/der Zahlungsempfängerin in Konkurs (oft befindet sich der Firmensitz außerhalb der EU) droht Totalverlust (siehe Artikel Mietkauf-Angebote)
Wenn Sie Ihr Auto auf einer Internetplattform inserieren, müssen Sie mit Anbietern rechnen die (meist in schlechtem Englisch oder Deutsch aus Übersetzungsprogrammen) einen sofortigen Kauf gegen Scheckübermittlung zusagen (auch hier wird meist mit gestohlenen oder gefälschten Reisepässen eine falsche Identität vorgespiegelt).
Wer diesen Scheck entgegennimmt und einlöst, muss mit folgendem Szenario rechnen:
Unbedingt die Finger davon lassen sollten Sie: wenn die/der Kaufinteressent:in vorgibt, Ihr Auto für eine polnische Filmproduktion kaufen zu müssen, weil er sonst seinen Job verliere und dieser danach einen Dritten beauftragt, das Fahrzeug von Ihnen abzuholen.
Häufig werden private Autoinserent:innen auch von Vermittlerfirmen telefonisch kontaktiert. Diese Vermittler behaupten, eine Käuferin/einen Käufer nennen zu können. Danach wird ein Vermittlungshonorar von rund 150 Euro verrechnet - ohne Beleg eines tatsächlichen Vermittlungsvertrages. Der/dem überraschten Konsument:in wird in Folge noch eine Stornoverrechnung von 3 Prozent der Verkaufssumme angedroht.
Auch bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (etwa über Telefon oder Internet) besteht ein - allerdings eingeschränktes - Rücktrittsrecht. Hat man schon bezahlt, kann die Durchsetzung dieses Rücktrittsrechts schwierig sein. Zumal von den Vermittlern oft nicht einmal Adressen bekannt sind.
Achtung
Achten Sie darauf, bei dubiosen Vermittlungsangeboten nie kostenpflichtige Mehrwertnummern zurückzurufen!
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz.
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