Ärger mit Gratis­seiten im Internet

Im Internet wird häufig mit scheinbar kostenlosen Angeboten gelockt.  Diese entpuppen sich dann aber meist als kostenpflichtige, teure Abos. Die Preisangaben finden sich versteckt im Text und sind nicht sofort erkennbar.

Was tun bei Zahlungs­auf­forderung?

Lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Senden Sie den Musterbrief "Rücktritt Internetfalle", an den Internetanbieter.

Heben Sie den Aufgabeschein und eine Kopie des Schreibens auf.
Wenn Sie trotzdem Mahnungen von Inkassobüros oder Rechtsanwälten bekommen, müssen Sie auf diese nicht mehr reagieren.

Jugendliche

Bei Anmeldung von unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahren) liegt kein gültiger Vertrag vor. Diese sind weder geschäftsfähig noch deliktsfähig (können auch strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden). Bei Anmeldung von mündigen Minderjährigen (14 – 18 Jahre), die über kein eigenes/ausreichendes Einkommen verfügen, liegt auch kein gültiger Vertrag vor. Lassen Sie sich nicht durch Drohungen mit dem Strafrecht ("Betrug") unter Druck setzen.
Eltern sollten den Musterbrief "Rücktritt Internetfalle", gemeinsam mit einer Kopie der Geburtsurkunde per Einschreiben an das Unternehmen schicken.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

In der Kundeninformation und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Sie Informationen, welche Verpflichtungen Sie als Kund:in tatsächlich eingehen und was die "Leistung" tatsächlich kostet.

Hier versteckt sich auch die Belehrung über das gesetzliche Rücktrittsrecht beziehungweise eventuelle Ausnahmen von diesem. Zu Ihrer eigenen Sicherheit, empfehlen wir Ihnen, die Bedingungen abzuspeichern oder auszudrucken.

Seit dem 13.06.2014 gilt die „Button-Regelung“:
Die Unternehmerin/der Unternehmer muss vor Vertragsschluss klar und hervorgehoben auf die Kosten und die Dauer des Vertrages hinweisen. Wenn die Unternehmerin/der Unternehmer für den Vertragsschluss eine Schaltfläche verwendet, muss diese gut lesbar mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen Formulierung gekennzeichnet sein. Kommt die Unternehmerin/der Unternehmer diesen Informationspflichten nicht nach, ist der Vertrag für die Verbraucherin/den Verbraucher nicht verbindlich und es dürfen ihr/ihm keinerlei Kosten verrechnet werden. Die Beweislast dafür, dass die Unternehmerin/der Unternehmer diese gesetzlichen Vorschriften eingehalten hat, liegt beim Unternehmen.

Mit Ihrer IP-Adresse hinter­lassen Sie "Spuren" im Web

Computer die am Internet angeschlossen sind, besitzen eine IP-Adresse. Dieser Zahlencode stellt eine eindeutige Adresse des Computers dar der entweder fix vergeben ist, oder von Ihrem Provider dynamisch vergeben wird. In beiden Fällen ist jedoch die eindeutige Identifizierung möglich! Die IP-Adresse wird bei jedem Internetbesuch im Hintergrund gespeichert beziehungsweise bei einer E-Mail "mitgeschickt". Sie hinterlassen also Spuren im Internet!
Anhand dieser "Spuren" kann – etwa bei einer Strafanzeige – der Computer oder der Telefonanschluss ermittelt werden.

Vorsicht bei diesen Internet­seiten!

Vorsichtig sollten Sie sein,

  • wenn Sie vor Inanspruchnahme der Gratisleistung Ihre persönlichen Daten (Adresse) angeben müssen.
  • wenn Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) mit einem "Hakerl" akzeptieren müssen.
  • wenn die versprochenen Leistungen nur sehr schwammig beschrieben werden.
  • wenn mit Gewinnspielen geworben wird

Auf www.watchlist-internet.at finden Sie bereits bekannte "Abzocke-Websites".

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