Mehr­kind­zu­schlag

Zu beantragen mit Formular L1 bei Arbeitnehmerveranlagung
Zu beantragen mit Formular E1 bei Einkommenssteuererklärung
Zu beantragen mit Formular E4 wenn Sie kein Erwerbseinkommen hatten (z.B.  Karenz, Arbeitslosigkeit)

Voraus­setzungen für den Mehr­kind­zu­schlag

  • Familienbeihilfe wurde - zumindest zeitweise - für mindestens 3 Kinder bezogen UND

  • das Haushaltseinkommen (steuerpflichtige Jahreseinkommen) betrug nicht mehr als  55.000 Euro.

    HINWEIS

    Wenn Sie mehr als 6 Monate in einer Ehe-, Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Partnerschaft gelebt haben, ist auch das Einkommen der Partnerin/des Partners bei der Berechnung der Grenze von 55.000 Euro zu berücksichtigen.

Höhe des Mehr­kind­zu­schlages

Mehrkindzuschlag monatlich
(2024)
ab dem 3. Kind (pro Kind)23,30 Euro

HINWEIS

Für den Mehrkindzuschlag erhalten Sie einen eigenen Bescheid vom Finanzamt.  Der Zuschlag wird extra an Mutter oder Vater ausbezahlt.

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