Rechtsschutzversicherung
"Recht haben" heißt noch lange nicht "Recht bekommen". Tipps für die Pkw- & Privat-Rechtsschutz-Versicherung.
Die PRIVATE Unfallversicherung soll finanzielle Nachteile ausgleichen, die durch einen Freizeitunfall entstehen, da die GESETZLICHE Unfallversicherung nur für die Folgen von Arbeitsunfällen (Unfälle, die sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ereignen) aufkommt.
Wussten Sie, dass ...
Unfallkapital bei Dauerinvalidität (= Hauptleistung der privaten Unfallversicherung)
Die Versicherung erbringt in Höhe der auf den Unfall zurückzuführenden dauernden Invalidität eine Kapitalleistung. Die Höhe der Kapitalleistung hängt vom Invaliditätsgrad, der Versicherungssumme und dem vereinbarten Tarif ab. Angeboten werden zumeist Tarife mit Progression. Dies bedeutet, dass die Leistung ab einem gewissen Invaliditätsgrad (zum Beispiel ab 25 Prozent) überproportional ansteigt, damit bei einer sehr schweren Invalidität auch eine hohe Kapitalleistung erbracht wird.
Wenn es Ihnen hauptsächlich auf die Absicherung des absoluten Ernstfalles ankommt, können Sie einen viel günstigeren Tarif wählen, der zwar bei höherer Invalidität einen ausreichenden Schutz bietet, bei geringerer Invalidität aber keine oder nur eine eingeschränkte Leistung erbringt. Zu bedenken ist dabei aber, dass die meisten Unfälle mit Invaliditätsfolge eine Invalidität von unter 25 Prozent zur Folge haben, wofür es dann keine oder nur eine eingeschränkte Leistung gibt.
Bei Abschluss des Versicherungsvertrages sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Versicherungsvermittler die angemessene Versicherungssumme finden.
bestehen insbesondere bei Freizeitunfällen. Zwar sind die Erstversorgung, die medizinische Wiederherstellung im Krankenhaus, Reha sowie die Versorgung mit Heilbehelfen, Hilfsmitteln und Medikamenten über die gesetzliche Sozialversicherung (Krankenversicherung) abgesichert. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie etwa eine zusätzliche Unfallrente gibt es in diesem Fall aber nicht.
Nicht erwerbstätige Ehepartner, Vorschulkinder und Pensionisten fallen, obwohl nachweislich besonders gefährdet, ebenfalls aus dem Netz der gesetzlichen Unfallversicherung heraus. Kinder unterliegen erst mit Eintritt in das letzte verpflichtende Kindergartenjahr vor der Schulpflicht und dann in der Schule der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht allerdings nur für die Dauer des Besuchs des Kindergartens beziehungsweise der Schule sowie grundsätzlich während des Weges zum Kindergarten beziehungsweise zur Schule sowie nach Hause. Mögliche Folge: eine unter Umständen existentielle Versorgungslücke durch behinderungsbedingte Einkommenseinbußen oder auch Umbaumaßnahmen. Eine private Unfallversicherung stellt daher einen sinnvollen Schutz dar.
Die privaten Unfallversicherungen bieten für Invaliditätsleistungen unterschiedliche Tarifmodelle an:
Zur Vermeidung von Unklarheiten über die Höhe der Invaliditätsleistung sollten Sie noch vor Vertragsabschluss eine Progressionstabelle verlangen, aus der sich für jeden Invaliditätsgrad die konkrete Leistung ergibt.
Damit Sie optimal versichert sind, ist es zweckmäßig, zunächst den gewünschten Versicherungsumfang festzulegen und sich dann Angebote mehrerer Versicherungen einzuholen.
Wenn Sie gefährliche Freizeitaktivitäten oder Sportarten betreiben, sollten Sie unbedingt klären, ob im Zusammenhang damit stehende Unfälle mitversichert sind. Hier gibt es nämlich etliche Leistungsausschlüsse.
Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Unfallversicherung auch Unfälle infolge einer Bewusstseinsstörung deckt (zum Beispiel aufgrund eines Kreislaufkollapses).
Mitversichert sein sollten auch Unfälle, die aufgrund eines Herzinfarktes oder Schlaganfalles eintreten (Unfallursache) sowie Herzinfarkt und Schlaganfall auch als Unfallfolge. Mittlerweile hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Klausel für nichtig erkannt, nach der Herzinfarkt oder Schlaganfall in keinem Fall als Unfallfolge gelten (7Ob113/19x).
Krankheiten gelten mit einigen wenigen Ausnahmen nicht als Unfälle beziehungsweise Unfallfolge.
TIPP
Wer sich vor dem Einkommensverlust aufgrund einer krankheits-, oder unfallbedingten Berufsunfähigkeit schützen möchte, der sollte am besten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Erkundigen Sie sich bei der Versicherung nach der günstigsten Zahlweise. Zumeist ist dies die Zahlung mit Bankeinzug, weil dabei viele Versicherungen auf Zuschläge bei unterjähriger Zahlung verzichten. Ist dies nicht der Fall, kommt die jährliche Zahlung günstiger als die monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlung.
Damit die Versicherung im Schadensfall leistet sind auch die im Vertrag geregelten Obliegenheiten einzuhalten. Eine sehr wichtige „Obliegenheit“ besteht darin, den Versicherungsantrag und allfällige Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen (Anzeigepflichten). Denn werden Antrags- oder Gesundheitsfragen unrichtig oder unvollständig beantwortet, führt dies im Schadensfall häufig dazu, dass die Versicherung die Leistung ablehnt und vom Vertrag zurücktritt.
Während der Versicherungsdauer sind zum Beispiel die Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung sowie die Aufnahme besonders gefährlicher Freizeitaktivitäten bekannt zu geben.
Unfälle sind der Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche anzuzeigen, Ansprüche auf dauernde Invalidität darüber hinaus innerhalb gewisser Ausschlussfristen (zum Beispiel innerhalb von 12 oder 15 Monaten nach dem Unfall) bei der Versicherung geltend zu machen.
HINWEIS
Entnehmen Sie die konkreten Regelungen Ihren Versicherungsbedingungen.
Zum Artikel "Versicherung kündigen"
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