Sozialrechtliche Werte
Diese sozialrechtlichen Werte gelten seit 1. Jänner 2024. Hier ein Überblick.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe beträgt ab 1.1.2024: (nach Alter des Kindes) | pro Monat |
ab Geburt | 132,30 Euro |
ab 3 Jahren | 141,50 Euro |
ab 10 Jahren | 164,20 Euro |
ab 19 Jahren | 191,60 Euro |
Zuschlag für erheblich behindertes Kind | 180,90 Euro |
Die Familienbeihilfe erhöht sich für jedes Kind, wenn sie | pro Monat |
für 2 Kinder gewährt wird, um | 8,20 Euro |
für 3 Kinder gewährt wird, um | 20,20 Euro |
für 4 Kinder gewährt wird, um | 30,70 Euro |
für 5 Kinder gewährt wird, um | 37,20 Euro |
für 6 Kinder gewährt wird, um | 41,50 Euro |
für 7 und mehr Kinder gewährt wird, um | 60,30 Euro |
Ergänzt wird die Familienbeihilfe mit dem Kinderabsetzbetrag | pro Monat |
pro Kind | 67,80 Euro |
Für jedes Kind, das im Jahr 2024 das 6. Lebensjahr bereits vollendet hat oder vollendet und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhöht sich die Familienbeihilfe für den August 2024 um 116,10 Euro (Schulstartgeld).
Kinderbetreuungsgeld
Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz:
Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto)
Gesamtbetrag bei ... | |
Bezug durch 1 Elternteil | 14.355,45 Euro |
Bezug durch beide Elternteile | 17.934,48 Euro |
Die von den Eltern gewählte Bezugsdauer bestimmt den gebührenden Tagessatz.
Tagesbetrag | |
abhängig von der gewählten Anspruchsdauer | zwischen 16,87 und 39,33 Euro |
Ein Elternteil kann das KBG zwischen 365 und 851 Tage beziehen. Nehmen beide Elternteile KBG in Anspruch, erhöht sich die maximale Bezugsdauer für beide zusammen auf 456 bis 1.063 Tage. 20 Prozent der Bezugsdauer sind für jeden Elternteil reserviert und nicht übertragbar. Nicht in Anspruch genommene Tage verfallen.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld mit maximal 426 Tagen Bezugsdauer ab Geburt (davon mindestens 61 Tage für den Partner/die Partnerin vorbehalten) in der Höhe von 80 Prozent des Wochengeldes beziehungsweise erfolgt eine Günstigkeitsrechnung mit dem Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes, maximal jedoch 76,60 Euro täglich.
Zuverdienstgrenze
Die Zuverdienstgrenze stellt auf die Einkünfte desjenigen Elternteils ab, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht. Es ist also nicht das Familieneinkommen beziehungsweise das Einkommen des (Ehe-)Partners maßgeblich.
Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2024 (jährlich) | |
individueller Grenzbetrag | 60 Prozent der Einkünfte aus dem letzten Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes, in welchem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde |
absoluter Grenzbetrag |
|
Wird nicht das ganze Kalenderjahr über Kinderbetreuungsgeld bezogen, verringert sich die Zuverdienstgrenze entsprechend, wobei nur jene Kalendermonate zum Bezugszeitraum zählen, in denen während des gesamten Kalendermonats Kinderbetreuungsgeld bezogen wird.
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
täglich | |
Beihilfe | 6,06 Euro |
Die Beihilfe gebührt nur beim pauschalen KBG-Konto! Sie kann für die Dauer von maximal 365 Tage beansprucht werden. Das Einkommen des beziehenden Elternteils darf maximal 8.100 Euro betragen, des anderen Elternteils maximal 18.000 Euro jährlich.
Familienzeitbonus
Leistungen nach dem Familienzeitbonusgesetz:
täglich | monatlich | |
Familienzeitbonus | 52,46 Euro | = rund 1.574 Euro |
Der Vater oder zweite Elternteil kann während der Inanspruchnahme der Familienzeit (des sogenannten „Papamonats“) innerhalb eines Zeitraumes von 91 Tagen ab der Geburt für 28, 29, 30 oder 31 Kalendertage bezogen werden. Die Erwerbstätigkeit muss voll unterbrochen werden, also es darf kein Nebenverdienst bestehen.
Antragstellung beim zuständigen Krankenversicherungsträger innerhalb von 121 Kalendertagen ab der Geburt des Kindes. Der Antrag kann binnen 182 Tagen ab der Geburt einmalig geändert werden.
Geringfügige Beschäftigung
Geringfügig beschäftigt ist, wer ... | pro Monat |
bei regelmäßiger Beschäftigung nicht mehr verdient als | 518,44 Euro |
Geringfügig Beschäftigte können sich um monatlich 73,20 Euro in der Pensions- und Krankenversicherung selbst versichern.
Arbeitslosengeld
Betrag | Zeitraum | |
Arbeitslosengeld beträgt (Grundbetrag) | mindestens 55 Prozent des heranzuziehenden Netto-Einkommens | Tagsatz |
Familienzuschlag für Angehörige | 0,97 Euro | täglich |
Weiterbildungsgeld
Während einer Bildungskarenz bekommt ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice. Dieses entspricht der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, sofern dieses höher ist als 14,53 Euro täglich.
Selbstbehalte in der Krankenversicherung
Heilbehelfe (ausgenommen Brillen)
10 Prozent, aber mindestens | 40,40 Euro |
Brillen und Kontaktlinsen
10 Prozent, aber mindestens | 121,20 Euro |
E-Card Service-Entgelt
Service-Entgelt | 13,80 Euro |
Das Service-Entgelt für das Jahr 2025 wird im November 2024 eingehoben.
Vom Service-Entgelt befreit sind unter anderen:
- geringfügig Beschäftigte
- Pensionist:innen
- Präsenz- und Zivildiener
Rezeptgebühr
pro Medikament | 7,10 Euro |
Von der Rezeptgebühr befreit sind unter anderen:
- Ausgleichszulagenbezieher:innen
- Patient:innen mit anzeigepflichtiger Krankheit
- Versicherte (auf Antrag):
mit monatlichen Netto-Einkünften ab 01.01.2024 bis: | bei überdurchschnittlichen Ausgaben aufgrund von Leiden und Gebrechen: | |
| 1.217,96 Euro | 1.400,65 Euro |
| 1.921,46 Euro | 2.209,68 Euro |
| 187,93 Euro | 187,93 Euro |
Die generelle Obergrenze bei den Rezeptgebühren beträgt 2 Prozent des jährlichen Nettoeinkommens.
Verpflegungskostenbeiträge
Verpflegungskostenbeitrag im Krankenhaus | pro Tag | |
Versicherte ausgenommen: Rezeptgebührenbefreite, Sozialhilfebezieher:innen, Organspende, Geburt, etc. maximal 25 Tage pro Kalenderjahr | 14,85 Euro | |
Mitversicherte Angehörige maximal 28 Tage pro Kalenderjahr | große KH: 28,80 Euro mittlere KH: 27,30 Euro kleinere KH: 26,00 Euro | |
Begleitperson | 5,10 Euro |
Hinweis: Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den Kostenbeiträgen befreit!
Verpflegungskostenbeitrag bei Kuraufenthalt und Rehabilitation | pro Tag |
bei einem monatlichen Bruttoeinkommen bis … 1.217,96 Euro | 0,00 Euro |
bei einem monatlichen Bruttoeinkommen bis … 1.799,34 Euro | 9,70 Euro |
bei einem monatlichen Bruttoeinkommen bis … 2.380,73 Euro | 16,62 Euro |
bei einem monatlichen Bruttoeinkommen über 2.380,73 Euro | 23,56 Euro |
Der Kostenbeitrag bei Maßnahmen der Rehabilitation ist mit einer Höchstdauer von 28 Tagen pro Kalenderjahr begrenzt.
Pflegegeld
Das Pflegegeld beträgt ab 1. Jänner 2024:
Pflegegeld nach Pflegegeldstufen | monatlich |
Stufe 1 | 192,00 |
Stufe 2 | 354,00 |
Stufe 3 | 551,60 |
Stufe 4 | 827,10 |
Stufe 5 | 1.123,50 |
Stufe 6 | 1.568,90 |
Stufe 7 | 2.061,80 |
Sozialversicherungsbeitrag
Die Höchstbeitragsgrundlage (bis zu diesem Betrag des Einkommens ist Sozialversicherung zu zahlen) beträgt:
monatlich | täglich | |
Höchstbeitragsgrundlage | 6.060,00 Euro | 202,00 Euro |
Der Sozialversicherungsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen (in Prozent):
Arbeitgeber/ Arbeitgeberin | Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerin | insgesamt | |
Pensionsversicherung | 12,55 | 10,25 | 22,80 |
Krankenversicherung | 3,78 | 3,87 | 7,65 |
Arbeitslosenversicherung[1] | 2,95 | 2,95 | 5,90 |
Unfallversicherung | 1,10 | 0,00 | 1,10 |
IESG-Zuschlag | 0,10 | 0,00 | 0,10 |
Familienlastenausgleichsfonds[2] | 3,90 bzw. 3,70 | 0,00 | 3,90 bzw. 3,70 |
Kommunalabgabe | 3,00 | 0,00 | 3,00 |
Wohnbauförderung | 0,50 | 0,50 | 1,00 |
AK-Umlage | 0,00 | 0,50 | 0,50 |
[1] Grenzbeträge (= monatliche Beitragsgrundlage) zum Arbeitnehmer:innen-Anteil am AlV-Beitrag:
bis 1.951 Euro | 0 Prozent |
über 1.951 bis 2.128 Euro | 1 Prozent |
über 2.128 bis 2.306 Euro | 2 Prozent |
Hinweis: Bei Lehrverhältnissen gibt es eigene Grenzbeträge.
[2] Die Absenkung des FLAF-Beitrages auf 3,7 Prozent kann bereits für 2024 unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.