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Auf jedem rohen Ei, das im Handel angeboten wird, muss ein Kennzeichnungscode sein. Der gibt Auskunft über Erzeugungsbedingungen, Herkunftsland und Landwirtschaftsbetrieb.
Unter www.eierdatenbank.at können Konsument:innen die Herkunft von Frischeiern nachprüfen.
Werden die Eier verpackt angeboten, müssen folgende Angaben auf der Verpackung sein:
Konventionelle Käfighaltung von Legehennen für die Eierproduktion ist in der EU seit 2012 verboten - der Import von Käfigeiern aber nicht. Rund 15 Prozent des heimischen Eierbedarfs wird aus Kostengründen importiert. Woher diese Eier stammen, ist für Konsument:innen nicht nachvollziehbar. Anders als bei frischen Eiern gibt es bei verarbeiteten keine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft.
Deshalb hat die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN mit dem AK-Konsumentenschutz bei 24 österreichischen Bäckereiketten sowie 6 Supermarktketten mit Backshops nachgefragt, woher die Eier ihrer Produkte stammen.
Der AK-Konsumentenschutz fordert eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung auch für verarbeitete Eier und Ei-Bestandteile. So können Konsument:innen klar erkennen, woher Eier in eierhaltigen Lebensmitteln stammen.
Obwohl die konventionelle Käfighaltung innerhalb der EU verboten ist, ist "ausgestaltete Käfighaltung" erlaubt. Dabei bekommen die Tiere geringfügig mehr Platz, Sitzstangen und Nester. In Österreich ist diese Haltung seit Ende 2019 verboten. In Portugal und Ungarn ist sie noch weit verbreitet.
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