Früchtetee: Künstliches Aroma aus Rohöl
Kräuter- und Früchtetees erwecken oft den Eindruck, natürlich und gesund zu sein. Oft ist aber viel Chemie enthalten.
Zimt ist nicht gleich Zimt. Im Handel gibt es die Zimtarten Cassia-Zimt und Ceylon-Zimt. Beide Gewürze enthalten den Aromastoff Cumarin, der in hohen Dosierungen Leberschäden verursachen kann. Bei Cassia-Zimt ist der Cumarin-Gehalt jedoch bedeutend höher.
Nehmen Sie Ceylon-Zimt
Ceylon-Zimt stammt vom Ceylon-Zimtbaum aus Sri Lanka oder Madagaskar und hat ein feines, zurückhaltendes Aroma. Cumarin kommt in geringen Mengen vor.
Cassia-Zimt stammt vom Cassia-Zimtbaum aus Indonesien oder China und schmeckt aromatisch, würzig, leicht süß und enthält meist viel Cumarin.
Bei Zimtstangen lassen sich die beiden Sorten auch optisch unterscheiden. Während bei Cassia-Zimt eine relativ dicke Rindenschicht zu einem Röllchen eingerollt ist, ähnelt die Ceylon-Zimt-Stange im Querschnitt mit mehreren feinen Rindenlagen einer angeschnittenen Zigarre.
Laut Berechnungen des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung könnten theoretisch täglich 0,1 mg Cumarin pro kg Körpergewicht ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ein Leben lang aufgenommen werden.
Bei einem Erwachsenen mit einem Körpergewicht von 60 kg ist dieser Wert bei 2 g Cassia-Zimt täglich mit durchschnittlichen Cumaringehalten ausgeschöpft. Bei einem Kleinkind mit einem Körpergewicht von 15 kg ist dies bereits bei 0,5 g Cassia-Zimt der Fall. Doch wie schon Paracelsus sagte: "Die Dosis macht das Gift!" Das heißt eine geringe Überschreitung dieses Wertes für ein bis zwei Wochen gilt als unbedenklich anzusehen.
Konsument:innen, die regelmäßig viel Zimt verwenden - ob in Keksen, Punsch und Glühwein oder in Süßspeisen wie Kuchen, Milchreis und Palatschinken -, sollten jedoch eher zur cumarinärmeren Sorte Ceylon-Zimt greifen.
Während in verzehrsfertigen Lebensmitteln bereits 2011 Höchstgehalte für Cumarin festgesetzt wurden, gibt es seitens der Europäischen Kommission keine Höchstwertregelung für Zimtstangen und Zimtpulver als Gewürz zur Verwendung im Haushalt. Auch eine Kennzeichnungspflicht der verschiedenen Zimtarten ist nicht vorgeschrieben.
Um dem Konsument:innen selbst die Entscheidung zu überlassen, welchen Zimt er kaufen möchte, ist zumindest eine klare Sortenkennzeichnung wünschenswert!
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