12.04.2021

AK Erfolg: Vertrags­klausel bei Wärme­liefer­verträgen un­gültig – Geld zurück für Mieter und Wohnungs­eigentümer!

Die Bundesarbeitskammer klagte die ista Österreich GmbH wegen unrechtmäßiger Ausfallshaftungsklausel im Wärmeliefervertrag – Mieter/-innen und Wohnungseigentümer/-innen bekommen insgesamt mehr als 2 Millionen Euro zurück, ohne selbst bei Gericht klagen zu müssen.

Ein hartnäckiger Konsument aus dem Salzkammergut brachte eine Geschichte ins Rollen, die nun vom Obersten Gerichtshof entschieden wurde. Ende 2018 wies der streitbare Herr die Konsumentenschützer/-innen der Arbeiterkammer Oberösterreich auf die Klausel über die Verrechnung eines Zuschlags für Ausfallshaftung im Beiblatt zu seinem Einzelwärmelieferungsvertrag mit der ista Österreich GmbH hin. Die Experten der Arbeiterkammer Oberösterreich prüften die Klausel, befanden sie für rechtswidrig und gaben den Fall zur Klage an die Bundesarbeitskammer weiter. 

Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun: ista Österreich darf Kosten beziehungsweise eine Gebühr für Ausfallshaftung nicht verrechnen. Die in vielen Verträgen enthaltene Klausel ist unzulässig. Betroffen sind rund 60.000 Mieter/-innen und Wohnungseigentümer/-innen, wenn sie ihre Heizkosten direkt mit Ista Österreich abrechnen und wenn die für unzulässig erklärte Klausel im Beiblatt zum Vertrag steht. 

Die AK hat mit ista Österreich vereinbart: Kunden-/innen müssen nicht erst selbst klagen, um zu ihrem Geld zu kommen. ista Österreich schreibt rasch und unbürokratisch die in den letzten 3 Jahren aus dem Titel „Ausfallhaftungen“ verrechneten Beträge für Ausfallshaftung gut. Im Durchschnitt sind das 43 Euro pro Haushalt. 

Was bedeutet die Ausfalls­haftung? 

Die Ausfallshaftung diente als Risikoversicherung, um Zahlungsausfälle von ista Österreich bei ihren Kunden/-innen abzudecken. ista Österreich hatte mit vielen Kunden/-innen vereinbart, dass sie zum vereinbarten Wärmepreis zusätzlich noch 3 Prozent (manchmal nur 2, manchmal auch 5 Prozent) der abgerechneten Wärmekosten für Heizung und Warmwasser für Ausfallshaftung verrechnet.

Im Detail entschied der OGH, dass die Klausel „Aufschlag beziehungsweise Zuschlag für Ausfallshaftung“ rechtswidrig ist, weil der Zuschlag pauschal verrechnet wird und ista Österreich auch dann profitiert, wenn es keinen Zahlungsausfall gibt. 

Nach dem Urteil reagierte ista Österreich schnell und unkompliziert im Sinne der Konsumenten/-innen und zahlt, rasch und unbürokratisch insgesamt mehr als 2 Millionen Euro an die Mieter/-innen und Wohnungseigentümer/-innen zurück. 

Wie kommen Mieter und Wohnungs­eigentümer zu ihrem Geld?

Sie müssen nicht selbst bei Gericht klagen, um ihr zu viel bezahltes Geld zurück zu bekommen. ista Österreich wird die Betroffenen in den nächsten Wochen schriftlich über die jeweilige Höhe der Gutschrift informieren. Die Beträge werden bei der nächsten Vorschreibung abgezogen oder - auf Wunsch – den Kunden/-innen ausbezahlt. Die Höhe der Gutschrift ist abhängig von der Wohnungsgröße und der Höhe der im Wohnhaus abgerechneten Wärme- beziehungsweise Wasserkosten.  

Andere Energiedienstleister und Wärmeanbieter verwenden ähnliche und gleichartige Klauseln in ihren Verträgen. Die Arbeiterkammer fordert daher alle diese Wärmedienstleister auf, ihre Verträge umgehend zu verbessern und die auf Basis der rechtswidrigen Klauseln verrechneten Beträge an ihre Kunden/-innen zurückzuerstatten.

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