Die Fahr­schule schließt: Was be­deutet das für Betroffene?

Muss eine Fahrschule schließen, muss die Fahrschulausbildung grundsätzlich bei einer anderen Fahrschule fortgesetzt werden. Damit Sie bereits absolvierte Ausbildungsteile nicht nochmals absolvieren oder gar bezahlen müssen, raten wir Ihnen, sich eine Bestätigung über die bisherige Ausbildung ausstellen zu lassen. 

Bereits bezahlte, aber nicht mehr konsumierbare Ausbildungsteile müssen zurückgezahlt werden. Auch Mehrkosten, die durch die Fortsetzung der Ausbildung an einer teureren Fahrschule entstehen, könnten ebenfalls geltend gemacht werden, vorausgesetzt das Unternehmen ist (noch) zahlungsfähig.

Was raten wir Betroffenen?

  1. Fordern Sie eine Ausbildungsbestätigung an und das Entgelt (anteilig) zurück. Wir haben dafür für Sie einen Musterbrief erstellt.

  2. Erkundigen Sie sich bei anderen Fahrschulen, ob die Fortsetzung der Ausbildung zu gleichen oder ermäßigten Bedingungen möglich ist.

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz. 


Downloads

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
TEL: +43 50 6906 2
Anfrage ...
  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum