
Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining
Neues Angebot für junge Mitglieder der AK Oberösterreich
Wer gerade seinen B-Führerschein gemacht hat, muss verpflichtend innerhalb von 3 bis 9 Monaten nach bestandener Prüfung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Dabei können junge AK-Mitglieder künftig mit einer finanziellen Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechnen. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bekommen sie ab 1. April 2022 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.
Voraussetzungen
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber muss zum Zeitpunkt der Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings Mitglied der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich (AK Oberösterreich) sein.
- Der Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining kann nur einmalig im Rahmen der Erstausbildung für die Führerscheinklasse B bis zum Erreichen des 26. Geburtstags in Anspruch genommen werden.
- Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach dem Fahrsicherheitstraining zu stellen. Eine spätere Antragstellung kann nicht mehr berücksichtigt werden.
- Das Fahrsicherheitstraining ist bei einem österreichischen Anbieter zu absolvieren.
- Als Nachweis für die Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings gilt entweder die Rechnung oder eine Bestätigung der Absolvierung vom Anbieter des Fahrsicherheitstrainings.
- Für die Überweisung des Zuschusses ist eine österreichische Kontoverbindung bekannt zu geben.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Führerscheins der Antragstellerin/des Antragstellers
- Rechnung der Fahrschule über die Absolvierung des Führerscheins Klasse B
- Rechnung oder Bestätigung der Absolvierung vom Anbieter des Fahrsicherheitstrainings
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