Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining
Exklusives Angebot für junge Mitglieder der AK Oberösterreich
Wer gerade seinen A oder B-Führerschein gemacht hat, muss verpflichtend innerhalb der nächsten Monate nach bestandener Prüfung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Dabei können junge AK-Mitglieder nun mit einer finanziellen Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechnen. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bekommen sie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.
Voraussetzungen
- Der/die Förderungswerber:in muss in den letzten 12 Monaten vor dem Datum des Fahrsicherheitstrainings Mitglied der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich gewesen sein.
- Der Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining kann nur einmalig im Rahmen der Erstausbildung für die Führerscheinklasse A oder B bis zum Erreichen des 26. Geburtstags in Anspruch genommen werden.
- Der Antrag ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Fahrsicherheitstraining zu stellen. Eine spätere Antragstellung kann nicht mehr berücksichtigt werden.
- Das Fahrsicherheitstraining ist bei einem österreichischen Anbieter zu absolvieren.
- Als Nachweis für die Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings gilt die Urkunde oder Trainingsbestätigung (kein Zahlungsbeleg).
- Für die Überweisung des Zuschusses ist eine österreichische Kontoverbindung bekannt zu geben.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Führerscheins des/der Antragsteller:in
- Urkunde/Trainingsbestätigung der Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings (kein Zahlungsbeleg)
Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz.