Werbungs­kosten

Werbungskosten sind sämtliche Aufwendungen, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit beziehungsweise zum Erwerb einer Tätigkeit anfallen. Ein Werbungskosten-Pauschale in Höhe von 132 Euro jährlich wird automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigt.

Wenn Sie also Werbungskosten abschreiben wollen, müssen Ihre Aufwendungen diesen Betrag übersteigen. Es gibt aber auch Ausnahmen, die voll absetzbar sind.

AUSGENOMMEN VOM PAUSCHAL-BETRAG UND DAHER VOLL ABSETZBAR:

Beiträge an Berufsverbände und Interessenvertretungen

[Kennzahl 717]

Home-Office: ergonomisch geeignetes Mobiliar

[Kennzahl 158]

Pflichtbeiträge

[Kennzahl 274]

WERBUNGSKOSTEN (NUR RELEVANT SOFERN HÖHER ALS PAUSCHALBETRAG VON 132 EURO)

Digitale Arbeitsmittel

[Kennzahl 169]

Andere Arbeitsmittel

[Kennzahl 719]

Fachliteratur

[Kennzahl 720]

Beruflich veranlasste Reisekosten

[Kennzahl 721]

Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten

[Kennzahl 722]

Familienheimfahrten und Doppelte Haushaltsführung

[Kennzahl 300]
[Kennzahl 723]

Arbeitszimmer

[Kennzahl 159]

Sonstige Werbungskosten

[Kennzahl 724]

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