Alleinverdiener- und Alleinerzieher-Absetzbetrag
Zu beantragen mit Formular L1 bei Arbeitnehmerveranlagung
Zu beantragen mit Formular E1 bei Einkommenssteuererklärung
Zu beantragen mit Formular E30 beim Arbeitgeber, wenn bereits laufend bei Lohnabrechnung berücksichtigt werden soll
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
Unter folgenden Voraussetzungen steht Alleinverdienenden mit Kind ein Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) zu:
- Der/Die Steuerpflichtige muss im Veranlagungsjahr mehr als 6 Monate in Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft (nicht getrennt) gelebt haben.
- Für mindestens 1 Kind wurde für mehr als 6 Monate im Veranlagungsjahr Familienbeihilfe bezogen.
- Der Partner/Die Partnerin darf im Veranlagungsjahr nicht mehr als die jeweilige Zuverdienstgrenze verdient haben:
=> So berechnen Sie das PartnereinkommenJahr Zuverdienstgrenze 2022 6.000 Euro 2023 6.312 Euro 2024 6.937 Euro
Wem steht der AVAB zu?
Erfüllen beide Partner die Voraussetzungen, steht der AVAB dem/der Höherverdienenden zu. Haben beide keine oder gleich hohe Einkünfte, steht der AVAB dem haushaltsführenden Partner/der haushaltsführenden Partnerin zu.
Alleinerzieherabsetzbetrag
Unter diesen Voraussetzungen steht Alleinstehenden mit Kind der Alleinerzieherabsetzbetrag zu:
- Sie sind alleinstehend (ledig, geschieden oder verwitwet) UND
- Sie haben mehr als 6 Monate im Kalenderjahr, für das Sie die Veranlagung durchführen, in keiner Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft gelebt UND
- Sie haben im Kalenderjahr mehr als 6 Monate Familienbeihilfe für das Kind erhalten.
Höhe des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages
Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Kinder, für die mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen wurde. Ihre Lohnsteuer verringert sich dabei einmalig im Jahr um folgende Beträge:
2022 | 2023 | 2024 | |
---|---|---|---|
mit 1 Kind | 494 Euro | 520 Euro | 572 Euro |
mit 2 Kindern | 669 Euro | 704 Euro | 774 Euro |
mit 3 Kindern | 889 Euro | 936 Euro | 1.029 Euro |
für jedes weitere Kind eine Erhöhung um je | 220 Euro | 232 Euro | 255 Euro |
Für Kinder in Drittstaaten gibt es keinen Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag.
AK-Tipp
Wenn der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag bereits während des Jahres bei der Lohnabrechnung vom Arbeitgeber berücksichtigt wurde, müssen Sie das entsprechende Feld in der Arbeitnehmerveranlagung trotzdem nochmals ankreuzen, damit das Finanzamt weiß, dass Ihnen der Absetzbetrag im betreffenden Kalenderjahr zusteht!
Kindermehrbetrag
Personen, die aufgrund niedrigen Einkommens den Familienbonus Plus nicht ausschöpfen können, haben bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf den Kindermehrbetrag.
Voraussetzungen für Alleinverdiener:innen und Alleinerzieherinnen
- Die Jahressteuer darf den jeweiligen Jahresbetrag pro Kind nicht übersteigen (siehe Tabelle unten) UND
- es müssen zumindest 30 Tage aktive Einkünfte erzielt worden sein oder
ganzjährig Kinderbetreuungsgeld oder Pflegekarenzgeld bezogen worden sein.
Weiters steht der Kindermehrbetrag auch dem/der Familienbeihilfenbezieher:in zu, dessen/deren eigene Jahres-steuer den jeweiligen Jahresbetrag pro Kind nicht übersteigt, wenn auch die Jahressteuer des/der Partner:in den jeweiligen Jahresbetrag pro Kind nicht übersteigt.
Jahr | Kindermehrbetrag (Jahresbetrag pro Kind) |
---|---|
2019 bis 2021 | bis zu 250 Euro |
2022 bis 2023 | bis zu 550 Euro |
2024 | bis zu 700 Euro |