Reisestorno und Versicherung bei Corona
Deckt Ihre Reise-Versicherung bei einer Corona-Erkrankung die Kosten ab? Unsere Recherche zeigt: nicht alle Versicherungen tun das!
Wer einen Urlaub plant, sollte dabei an eine Reiseversicherung denken. Denn ein Schadensfall im Urlaub kann ohne ausreichenden Versicherungsschutz teuer werden. Sichern Sie sich für den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls ab. Eine Stornoversicherung ist besonders bei teuren Reisen empfehlenswert!
Paketlösungen umfassen meist Leistungen bei Storno oder Abbruch der Reise, sowie eine Kranken-, Unfall -, Gepäck- und Haftpflichtversicherung.
Auch Kreditkarten können Versicherungsschutz auf Reisen bieten.
Allerdings ist es ratsam, sich die Voraussetzungen für die Erlangung des Versicherungsschutzes gut durchzulesen. Bei manchen Kreditkarten verdoppelt sich die Storno-Versicherungssumme, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wird und es wird dann kein Selbstbehalt geltend gemacht.
Der Abschluss einer Reisestornoversicherung ist bei teuren Reisearrangements zu empfehlen, da Stornokosten nach den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) bis zu 85 Prozent des Reisepreises betragen können. Beachten Sie, dass reine Stornoversicherungen im Vergleich zu den Gesamtpaketen nur geringfügig billiger sind. Besteht ein Anspruch auf Leistung aus der Stornoversicherung, so übernimmt diese meist 100 Prozent der Kosten – es kann aber auch ein Selbstbehalt vorgesehen sein.
Bedenken Sie auch, dass eine Stornoversicherung nicht jede Erkrankung, welche zur Stornierung der Reise führt, abdeckt. Versichert sind meist eine plötzlich auftretende schwere Erkrankung oder Notfälle im persönlichen Bereich.
Bestehen bereits chronische Leiden und werden diese plötzlich akut, werden bei Reiseunfähigkeit die anfallenden Stornokosten nicht immer ersetzt – meist muss für diesen Fall ein „besseres“ Stornopaket abgeschlossen werden.
Im Fall einer Corona-Erkrankung des Reisenden oder der Reisebegleitung werden die Stornokosten meist übernommen. Gleiches gilt, wenn diese Personen unter Quarantäne gestellt werden. Keine Deckung besteht, wenn Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen und daher die Reise nicht antreten möchten. Manche Versicherer bieten zur Krankheit Covid-19 ein spezielles Versicherungsprodukt zu einem günstigen Tarif an.
Behandlungskosten bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland sowie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport sind üblicherweise gedeckt. Je nach Versicherungspaket sind zusätzliche Aufenthaltskosten beziehungsweise eine erforderliche Extrarückreise versichert.
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