Reise­versicherung - Schutz vor Krank­heit und Un­fall ist empfehlens­wert

Wer einen Urlaub plant, sollte dabei an eine Reiseversicherung denken. Denn ein Schadensfall im Urlaub kann ohne ausreichenden Versicherungsschutz teuer werden. Sichern Sie sich für den Fall einer Krankheit oder eines Unfalls ab. Eine Stornoversicherung ist besonders bei teuren Reisen empfehlenswert!

Reise­versicherung im Paket

Paketlösungen umfassen meist Leistungen bei Storno oder Abbruch der Reise, sowie eine Kranken-, Unfall -, Gepäck- und Haftpflichtversicherung.

TIPP: Bestehende Verträge checken

Bevor Sie eine Reiseversicherung im Paket abschließen, checken Sie Ihre bestehenden Versicherungsverträge (Haushalt-, Unfall- oder Krankenversicherungen), ob der gewünschte Versicherungsschutz bereits besteht. Häufig sind bei Vereinsmitgliedschaften (zum Beispiel Autofahrerclub) Reiseversicherungen enthalten.

Schutz durch Kredit­karten

Auch Kreditkarten können Versicherungsschutz auf Reisen bieten.

Allerdings ist es ratsam, sich die Voraussetzungen für die Erlangung des Versicherungsschutzes gut durchzulesen. So kann als Bedingung für den vollen Versicherungsschutz vorgesehen sein, dass die Karte innerhalb der letzten 2 bis 3 Monate vor dem Versicherungsfall verwendet worden sein muss oder dass die Reise beziehungsweise der überwiegende Teil der Reise mit der Karte bezahlt worden sein muss.

Bei manchen Kreditkarten verdoppelt sich die Storno-Versicherungssumme, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wird und es wird dann kein Selbstbehalt geltend gemacht.

ACHTUNG

Beachten Sie, dass Leistungen teilweise nur für den Karteninhaber/die Karteninhaberin gelten und nicht für den mitreisenden Partner/die mitreisende Partnerin oder Kinder.

Auch Reisen, die mit dem eigenen Pkw und nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln angetreten werden, können vom Versicherungsschutz ausgenommen sein.

Reise­storno­versicherung

Der Abschluss einer Reisestornoversicherung ist bei teuren Reisearrangements zu empfehlen, da Stornokosten nach den Allgemeinen Reisebedingungen bis zu 85 Prozent des Reisepreises betragen können. Beachten Sie, dass reine Stornoversicherungen im Vergleich zu den Gesamtpaketen nur geringfügig billiger sind. Besteht ein Anspruch auf Leistung aus der Stornoversicherung, so übernimmt diese meist 100 Prozent der Kosten – es kann aber auch ein Selbstbehalt vorgesehen sein.

ACHTUNG

Meist muss die Versicherung bei der Buchung oder innerhalb weniger Tage danach abgeschlossen werden. Bei einem späteren Abschluss ist für die Erlangung des Versicherungsschutzes, zum Beispiel bei Krankheit, meist der Ablauf einer Wartezeit vorgesehen.

Keine Leistungen bei chronischen Leiden

Bedenken Sie auch, dass eine Stornoversicherung nicht jede Erkrankung, welche zur Stornierung der Reise führt, abdeckt. Versichert sind meist eine plötzlich auftretende schwere Erkrankung oder Notfälle im persönlichen Bereich.

Bestehen bereits chronische Leiden und werden diese plötzlich akut, werden bei Reiseunfähigkeit die anfallenden Stornokosten nicht immer ersetzt – meist muss für diesen Fall ein „besseres“ Stornopaket abgeschlossen werden.

Was gilt bei Corona-Er­krankung?

Vor Reise­beginn

Im Fall einer Corona-Erkrankung des/der Reisenden oder der Reisebegleitung werden die Stornokosten meist übernommen. Gleiches gilt, wenn diese Personen unter Quarantäne gestellt werden.

Keine Deckung besteht, wenn Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen und daher die Reise nicht antreten möchten.

Manche Versicherer bieten zur Krankheit Covid-19 ein spezielles Versicherungsprodukt zu einem günstigen Tarif an.

Während der Reise

Behandlungs­kosten bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland sowie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport sind üblicherweise gedeckt. Je nach Versicherungspaket sind zusätzliche Aufenthaltskosten beziehungsweise eine erforderliche Extrarückreise versichert.

ACHTUNG

Nicht gedeckt sind die Kosten für einen bei Ein- und/oder Aus­reise vorgeschriebenen Covid-19-Test des jeweiligen Landes.

Tipps

TIPPS

  • Achten Sie bei Vertragsabschluss auf relevante Ausschlussgründe und auf etwaige Selbst­behalte.

  • Nehmen Sie die Versicherungsunterlagen mit der Notrufnummer mit in den Urlaub. Falls etwas passiert, müssen Sie sofort mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen.

  • Lassen Sie den Kranken-/Verlegungstransport und Heimtransport von der Versicherung organisieren, da ansonsten ein Selbstbehalt anfallen beziehungsweise die Leistung zur Gänze abgelehnt werden kann.

  • Bewahren Sie sämtliche Beweise wie Anzeige­bestätigung und Rechnungen für die entstandenen Kosten auf und übermitteln Sie diese der Versicherung.

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