Rechte und Pflichten von Minder­jährigen

Mit 18 Jahren sind Sie voll geschäftsfähig und können alle Geschäfte abschließen, die Sie wollen. Und was ist davor?

  • Unter 7 Jahren sind Kinder noch geschäftsunfähig und können nur kleine Alltagsgeschäfte tätigen, zum Beispiel eine Wurstsemmel kaufen. 

  • Zwischen 7 und 14 Jahren können von Kindern schon Geschäfte mit höheren Preisen abgeschlossen werden, dazu muss jedoch ein Elternteil zustimmen. Wird ihnen ein Geschenk angeboten, können sie selbst bestimmen, ob sie es annehmen wollen. Das gilt aber nicht für Geschenke, die später Kosten verursachen. 

  • Sind Sie zwischen 14 und 18 Jahre alt, dürfen Sie mit ihrem Taschengeld oder ihrem selbst verdienten Geld einkaufen. Geht es aber um Waren, die Sie sich eigentlich gar nicht leisten können, so brauchen Sie die Zustimmung der Eltern, damit das Geschäft gültig wird. Stimmen die Eltern nicht zu, können Sie das bereits angezahlte Geld vom Unternehmen zurückverlangen. Einen Musterbrief dazu finden Sie in der Infobox.

Hat Ihr Kind einen ungültigen Vertrag abgeschlossen, können Sie dies dem Unternehmer mitteilen.

Musterbrief: Minderjährige - Geschäft unwirksam (0,1 MB)

Jugendschutz

Bei Fragen zum Thema Jugendschutz, (zum Beispiel Fortgehen, Rauchen und Alkohol, Piercing und Tattoos und Führerschein) finden Sie wertvolle Informationen unter:

Jugendschutz – was darf ich, was darf ich nicht? | JugendService OÖ

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