Ärger mit Internetseiten
Im Internet wird häufig mit scheinbar kostenlosen Angeboten gelockt. Wie kann ich mich davor schützen?
Mit 18 Jahren sind Sie voll geschäftsfähig und können alle Geschäfte abschließen, die Sie wollen. Und was ist davor?
Über Eingriffe in ihren Körper können Sie grundsätzlich ab dem 15. Lebensjahr selbst entscheiden. Sind allerdings schwere, nachhaltige Folgen möglich, brauchen Sie die Zustimmung eines Elternteils. Das wird bei Piercings und Tattoos der Fall sein. Das Stechen eines Ohrrings werden Sie mit diesem Alter aber schon selbst entscheiden können.
Ein Moped lenken darf,
Mopedausweis mit 16:
6-stündiger Theoriekurs, 8 Praxisstunden (6 Einheiten am Übungsplatz, 2 Einheiten Lenken im öffentlichen Verkehr) und Mopedprüfung.
Mopedausweis mit 15:
zusätzlich Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Die praktische Fahrprüfung kann frühestens am Tag des 18. Geburtstages abgelegt werden. Die Ausbildung selbst kann aber schon ein halbes Jahr davor begonnen werden.
Beim sogenannten "L 17 Führerschein" kann man schon ab dem 15,5 Lebensjahr mit der Ausbildung beginnen, und ab dem vollendeten 17. Lebensjahr die Fahrprüfung ablegen. Die Ausbildung zum Erwerb des L 17 ist komplexer und besteht aus einem theoretischen sowie aus einem praktischen Teil, der teils über die Fahrschule absolviert wird und zusätzlich Ausbildungsfahrten (3.000 km) mit einem privaten Begleiter umfasst. Weitere Infos unter: www.arboe.at
Unter 16 Jahren ist der Konsum, Erwerb und Besitz von alkoholischen Getränken verboten. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Konsum, Erwerb und Besitz von Tabak und verwandten Erzeugnissen, Getränken mit gebranntem Alkohol sowie von spirituosehaltigen Mischgetränken (zum Beispiel Alkopops) verboten.
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