Rechte und Pflichten von Minder­jährigen

Mit 18 Jahren sind Sie voll geschäftsfähig und können alle Geschäfte abschließen, die Sie wollen. Und was ist davor?

  • Unter 7 Jahren sind nur kleine Alltagsgeschäfte erlaubt, zum Beispiel eine Wurstsemmel kaufen.

  • Zwischen 7 und 14 Jahren können Sie schon Geschäfte mit höheren Preisen abschließen, wenn ein Elternteil zustimmt. Wird Ihnen ein Geschenk angeboten, können Sie selbst bestimmen, ob Sie es annehmen wollen. Das gilt aber nicht für Geschenke, die später Kosten verursachen.

  • Sind Sie zwischen 14 und 18 Jahre alt, dürfen Sie mit ihrem Taschengeld oder ihrem selbst verdienten Geld einkaufen. Geht es aber um Waren, die Sie sich eigentlich gar nicht leisten können, so brauchen Sie die Zustimmung der Eltern, damit das Geschäft gültig wird. Stimmen die Eltern nicht zu, können Sie das bereits angezahlte Geld von der Händlerin/vom Händler zurückverlangen.

Piercings & Tattoos

Über Eingriffe in ihren Körper können Sie grundsätzlich ab dem 15. Lebensjahr selbst entscheiden. Sind allerdings schwere, nachhaltige Folgen möglich, brauchen Sie die Zustimmung eines Elternteils. Das wird bei Piercings und Tattoos der Fall sein. Das Stechen eines Ohrrings werden Sie mit diesem Alter aber schon selbst entscheiden können.

Moped­fahren

Ein Moped lenken darf,

  • wer einen Mopedausweis hat oder
  • wer einen Führerschein einer beliebigen Klasse besitzt.

Mopedausweis mit 16:
6-stündiger Theoriekurs, 8 Praxisstunden (6 Einheiten am Übungsplatz, 2 Einheiten Lenken im öffentlichen Verkehr) und Mopedprüfung.

Mopedausweis mit 15:
zusätzlich Einwilligung der Erziehungsberechtigten. 

Auto­fahren/Führerschein­erwerb

Die praktische Fahrprüfung kann frühestens am Tag des 18. Geburtstages abgelegt werden. Die Ausbildung selbst kann aber schon ein halbes Jahr davor begonnen werden.

Beim sogenannten "L 17 Führerschein" kann man schon ab dem 15,5 Lebensjahr mit der Ausbildung beginnen, und ab dem vollendeten 17. Lebensjahr die Fahrprüfung ablegen. Die Ausbildung zum Erwerb des L 17 ist komplexer und besteht aus einem theoretischen sowie aus einem praktischen Teil, der teils über die Fahrschule absolviert wird und zusätzlich Ausbildungsfahrten (3.000 km) mit einem privaten Begleiter umfasst. Weitere Infos unter: www.arboe.at

Rauchen und Alkohol

Unter 16 Jahren ist der Konsum, Erwerb und Besitz von alkoholischen Getränken verboten. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Konsum, Erwerb und Besitz von Tabak und verwandten Erzeugnissen, Getränken mit gebranntem Alkohol sowie von spirituosehaltigen Mischgetränken (zum Beispiel Alkopops) verboten.

Über­nachtung in Hotels oder Jugend­herbergen

  • Ab dem vollendetem 14. Lebensjahr erlaubt.
  • Davor nur in Begleitung einer Aufsichtsperson oder mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

Fort­gehen

  • Ab 16 Jahren ist Ausgehen ohne zeitliche Einschränkung erlaubt.
  • Unter 14 Jahren dagegen nur bis 22 Uhr und mit 14 und 15 Jahren bis 24 Uhr. Wer länger ausbleiben will, kann dies nur, wenn eine Aufsichtsperson dabei ist.

Kontakt

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Konsumentenschutz
TEL: +43 50 6906 2
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