Fitness-Studio-Verein D.A.S. Lebenselixier behördlich aufgelöst – Alte Verträge gelten nicht für neue Firma Lebensbooster GmbH
Der Verein "D.A.S. Lebenselixier" wurde behördlich aufgelöst. Das Fitnessstudio wird nun von der Lebensbooster GmbH betrieben. Kund:innen wurden informiert, dass das Studio nun Lebensbooster heißt und die Beiträge ab sofort über eine andere Bank abgebucht werden.Ein automatischer Übergang der zwischen dem Verein und den Kund:innen bestehenden Verträge auf die Lebensbooster GmbH ist mit dieser Information nicht verbunden.
3 Jahre Mindestlaufzeit unzulässig
Die Mindestlaufzeit für die Mitgliedschaft bei Fitnessstudios ist immer wieder Streitpunkt in Gerichtsverfahren.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich in mehreren Entscheidungen zu diesem Thema geäußert. Im Oktober 2022 wurde eine 16-monatige Mindestbindung und im November 2022 eine 12-monatige Vertragsdauer als unzulässig qualifiziert. Eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren, wie sie der Verein anbot, ist jedenfalls unzulässig.
Konsument:innen, die Probleme mit ihrem Fitnessstudio haben, können sich an die Konsumentenschützer:innen der Arbeiterkammer Oberösterreich wenden. Wir unterstützen Sie gerne!
Tipps für Verträge mit Fitness-Studios
- Informieren Sie sich vorab über die Rahmenbedingungen des Fitnessstudios (wie Öffnungszeiten, Betreuung oder Parkmöglichkeiten) am besten bei einem Probetraining.
- Lesen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung genau durch. Vor allem versteckte Kosten und unerwartet lange Vertragsbindungen sind in der Praxis problematisch. Akzeptieren Sie keine nachteiligen Bedingungen, sondern suchen Sie ein Fitnessstudio, das kundenfreundlich agiert und sich an Gesetze und Gerichtsentscheidungen hält.
- Wählen Sie eine möglichst kurze Vertragsbindung. Ihre Lebensumstände (zum Beispiel Umzug) oder die Rahmenbedingungen des Fitnessstudios (zum Beispiel Trainer) können sich verändern und dann ist es gut, wenn Sie problemlos mit angemessener Frist kündigen können.
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