27.12.2021

Flug vor­verlegt? Es gibt Entschädigung!

Wird ein Flug um mehr als 1 Stunde vorverlegt, so wird er gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) als annulliert angesehen. Die positive Folge für Betroffene ist, dass (auch bei Antritt des Fluges) eine finanzielle Entschädigung zusteht. In Abhängigkeit von der Entfernung sind das 250 bis 600 Euro.

Jene Gerichte, die diese Frage im Zuge von Prozessen dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt haben, müssen nun entsprechende Entscheidungen treffen.

Kon­sumenten sind abgesichert

Ebenso wurde vom EuGH festgestellt, dass die Ansprüche auch dann bestehen, wenn der Reiseveranstalter den Flug gar nicht gebucht hat. Wesentlich ist jedoch, dass der Fluggast einen Beleg über den Flug erhalten hat. Dieser gilt faktisch als Buchungsnachweis. Passagieren kann nicht zugemutet werden, dass sie sich über die Zusammenhänge zwischen Reiseunternehmen und Airline informieren.     

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