14.06.2024

Gut versichert in den Urlaub? Kredit­karten bieten sehr unter­schiedlichen Schutz!

Kreditkarten beinhalten oft auch eine Reiseversicherung. Was genau bei American Express Gold Card, Diners Club Classic Card, Card Complete VISA und MasterCard Gold, PayLife VISA und MasterCard GoldPlus durch diese versichert ist, haben die Konsumentenschützer:innen der Arbeiterkammer Oberösterreich für alle Reisenden zusammengefasst.

Der Schwerpunkt dabei lag auf Reisestorno, Reiseabbruch, Heimtransport und medizinische Behandlungen. Dabei zeigten sich erhebliche Unterschiede bei Preis und Deckungsumfang.­

Die Expert:innen raten daher: Informieren Sie sich schon vor der Reise, wer versichert ist, welcher Versicherungsschutz besteht und ob man die Karte verwenden musste um ausreichend Versicherungsschutz zu erlangen. Und wenn alles für Sie Wesentliche abgedeckt ist, sparen Sie sich die Prämie einer weiteren Reiseversicherung!

Versicherungsschutz bei Kreditkarten (0,1 MB)

Was ist bei einer Reise ver­sichert?

Alle Kreditkarten im Vergleich bieten einen weltweiten Versicherungsschutz für Reisen von maximal 90 Tagen. Die Preise dafür liegen je nach Kreditkarte zwischen 74,90 und 144,00 Euro. 

Damit der Versicherungsschutz in vollem Umfang entsteht, sind häufig Bedingungen einzuhalten. So ist die Nutzung der Karte in den letzten 2 oder 3 Monaten vor Eintritt des Schadensfalls oder die Bezahlung der Reise mit der Karte Voraussetzung, um versichert zu sein.

TIPP

 Nutzen Sie die Kreditkarte daher regelmäßig und zahlen Sie auch Ihre Reisen damit!

Betrags­grenzen bei medizinischen Leistungen

Medizinische Leistungen werden bei Pay Life nur für Karteninhaber:innen übernommen und sind der Höhe nach begrenzt. Eine maximale Versicherungssumme für ambulante und stationäre Behandlungen findet sich auch bei American Express. 

Altersgrenze beachten

Bei medizinischen Leistungen gibt es zusätzlich eine Altersgrenze. Alle versicherten Personen müssen während der Reise unter 80 Jahre sein, um ärztliche Hilfe und Kostenersatz zu erhalten. 

Leistungs­unter­schiede bei Storno­schutz

Wird eine Pauschalreise storniert, so deckt American Express bis zu einer Versicherungssumme von 3.000 Euro für jedes Familienmitglied. Bei Pay Life beträgt die Gesamt-Versicherungssumme hingegen 1.500 Euro und erhöht sich bei Anzahlung oder Zahlung der Reise mit der Karte auf 3.000 Euro. Card Complete deckt bis zu 2.500 Euro und Diners Club hat eine Obergrenze von 2.000 Euro.

Bei Stornierung einer Individualreise (zum Beispiel Hotelbuchung bei Eigenanreise) ist die Versicherungssumme bei Card Complete niedriger (1.250 Euro) und bei Diners Club auf öffentliche Verkehrsmittel beschränkt.

Muss eine Reise abgebrochen werden, so übernimmt American Express bis zu 3.000 Euro für die vorzeitige Rückreise und für ungenutzte Reiseleistungen. Pay Life übernimmt nur die Kosten der Rückreise und Diners Club limitiert die Kosten dafür mit 1.500 Euro. Eine Leistung für ungenutzte Reiseleistungen gibt es bei diesen beiden Kreditkarten nicht. Card Complete bietet bei Reiseabbruch gar keinen Versicherungsschutz.

Selbst­behalte und Deckungs­lücken 

Allgemein gilt, dass bei Stornierung der Reise ein Selbstbehalt von 20 Prozent vorgesehen sein kann und nicht jeder Stornogrund eine Leistung der Versicherung garantiert. Insbesondere bei chronischen und psychischen Erkrankungen sehen viele Versicherungen Leistungsausschlüsse vor.

Stornoschutz bei teuren Reisen

Bei Buchung einer teureren Reise empfehlen wir eine zusätzliche Stornoversicherung abzuschließen, um die gesamten Reisekosten rückerstattet zu bekommen. Dennoch können auch hier Deckungslücken - zum Beispiel für Hotelbuchungen bei Eigenanreise (sogenannten Individualreisen) - bestehen. 

Schutz für ganze Familie

Familien sollten beachten, dass für mitreisende Kinder Altersgrenzen von 18, 23 oder 25 Jahren vorgegeben sind. Zumeist muss auch nachgewiesen werden, dass für einen gewissen Zeitraum ein gemeinsamer Haushalt besteht. Die Einzelheiten dazu sollten in den jeweiligen Versicherungsbedingungen stehen.

Tipps für den Schadens­fall auf Reisen

  • Nehmen Sie die Notrufnummer der Versicherung in den Urlaub mit und benachrichtigen Sie diese sofort im Schadensfall.
  • Lassen Sie den Kranken- und Heimtransport von der Versicherung organisieren. Ansonsten kann ein Selbstbehalt anfallen beziehungsweise die Leistung zur Gänze abgelehnt werden.
  • Bewahren Sie alle Rechnungen und Beweise für die entstandenen Kosten auf und reichen Sie diese umgehend bei der Versicherung ein.

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