Nach AK-Klage: Post beendet Daten­handel

In einem von der Arbeiterkammer Oberösterreich beauftragten Verfahren haben Gerichte mehrere Vertragsbestimmungen der Post für unzulässig erklärt. Darunter sind auch Klauseln, mit denen die Post beim Erteilen eines Nachsendeauftrags sowie beim Einrichten eines Urlaubspostfachs personenbezogenen Daten für den Datenhandel erhoben hat. Die Post hat auf das Verfahren reagiert und diesen Datenhandel beendet.

Klauseln verstießen gegen Daten­schutz

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag der  Arbeiterkammer Oberösterreich geklagt. Insgesamt waren 6 Vertragsbestimmungen in Formularen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Post betroffen. Sie alle hatten gemeinsam, dass es dabei um Datenschutzrecht ging.

Nach­sende­auftrag und Urlaubs­postfach

Besonders störte die Konsumentenschützer:innen der Arbeiterkammer Oberösterreich und des VKI, dass Konsument:innen beim Einrichten eines Nachsendeauftrages und eines Urlaubspostfachs Daten (wie Name, Geburtsdatum oder Adresse) bekannt gaben, die dann für Marketingzwecke gehandelt wurden. Die entsprechenden Bestimmungen in den Formularen beurteilten sie als nicht datenschutz-gemäß und nicht ausreichend verständlich.

Gerichte gaben Konsumenten­schützern recht

Schon in der ersten Instanz gab das Handelsgericht Wien (HG Wien) der Klage in allen Punkten recht. Die Post bekämpfte diese Entscheidung leidiglich in Bezug auf das Formular für den Nachsendeauftrag. Alle anderen Punkte wurden somit rechtskräftig, darunter auch die Regelung für die Erhebung von Daten beim Einrichten eins Urlaubspostfachs. Für das HG Wien lag hier keine freiwillige und informierte Einwilligung in die Datenverarbeitung vor.

Der Oberste Gerichtshof hat nunmehr auch die Datenerhebungsklausel beim Nachsendeauftrag endgültig entschieden. Für das Höchstgericht ist diese Bestimmung unzulässig. Als Begründung führt es hauptsächlich an, dass sie intransparent, dh. für Konsument:innen nicht ausreichend verständlich ist.

Daten­handel eingestellt

Infolge des von der AK OÖ beauftragten Verfahrens hat die Post ihre Vorgehensweise überdacht. Das Unternehmen hat die Erhebung von personenbezogenen Daten über die beanstandeten Formulare für den Nachsendeauftrag und das Urlaubspostfach bereits Ende 2021, somit noch während des laufenden Gerichtsverfahrens eingestellt. Die auf diesem Weg erhobenen Daten hat die Post gelöscht.

Erfolg für Konsumenten

„Dieses Verfahren ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Arbeit der Konsumentenschützer:innen der AK OÖ Verbesserungen für alle Konsument:innen bewirkt, ohne dass diese überhaupt aktiv werden müssen!“, freut sich der Präsident der AK OÖ Andreas Stangl.

Dieses Verfahren ist ein Beispiel dafür, dass die Arbeit der Konsumentenschützer:innen der AK OÖ Verbesserungen für alle Konsument:innen bewirkt, ohne dass diese überhaupt aktiv werden müssen! 

Andreas Stangl

Präsident 

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