Dieb­stahl von Fahr­rädern – Welche Versicherung zahlt?

In Österreich werden täglich rund 50 Fahrräder gestohlen. Nur 8 Prozent der Diebstähle werden aufgeklärt. Im Vergleich der Landeshauptstädte ist Linz Spitzenreiter bei den Fahrraddiebstählen. Auch beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich häufen sich die Anfragen zu Diebstählen teurer Fahrräder und E-Bikes. Die Verbraucherschützer:innen geben hier wichtige Infos und Tipps für alle Biker:innen.

Wann zahlt die Haus­halts­versicherung?

Fahrrad-Diebstähle am Wohnort sind oft über die Haushaltsversicherung abgedeckt. Damit sind Diebstähle aus der Wohnung und aus ausschließlich von der Versicherungsnehmerin/vom Versicherungsnehmer genutzten Räumen außerhalb der Wohnung (zum Beispiel versperrbare Abteile in Kellern oder Garagen) vom Versicherungsschutz umfasst.

Diebstähle aus gemeinschaftlich genutzten Räumen (etwa aus Stiegenhäusern, Gängen oder Abstellräumen) und vom versicherten Grundstück sind üblicherweise nur gedeckt, wenn das Fahrrad versperrt war.

Teure E-Bikes mit­versichert?

In älteren Versicherungsbedingungen sind häufig „nur“ Fahrräder versichert. Ob darunter auch E-Bikes zu verstehen sind, kann im Zweifelsfall strittig sein. Besser ist es hier, wenn E-Bikes ausdrücklich als versichert aufgezählt sind.  

Zu beachten ist auch, dass die Versicherungsbedingungen Wertgrenzen enthalten können, sodass besonders teure Fahrräder oder E-Bikes nicht zur Gänze ersetzt werden. In diesem Fall sollte die Versicherungssumme mit dem Kaufpreis abgeglichen werden.

Zusatz­pakete für Haus­halts­versicherung

Die Haushaltsversicherung bietet keinen Versicherungsschutz für Rad-Diebstähle, die sich beispielsweise auf einer Fahrradtour, in der Stadt oder im Urlaub ereignen. Räder werden jedoch am häufigsten in solchen Situationen gestohlen. Manche Versicherungen bieten daher für eine Zusatzprämie eine entsprechende Erweiterung zur Haushaltsversicherung an.

Spezielle Fahr­rad- oder E-Bike-Versicherungen

Es gibt spezielle Versicherungen, die auch im Fahrradhandel angeboten werden. Je nach Versicherungsprodukt kann der Diebstahl des gesamten Fahrrades oder von einzelnen Teilen (Lenker, Sattel, Reifen) und andere Risiken - wie Schäden durch Vandalismus - versichert werden. 

Bei den Prämien gibt es große Unterschiede. Einen guten Versicherungsschutz für ein E-Bike mit einem Kaufpreis von 5.000 Euro gibt es ab einer Prämie von etwa 150 Euro im Jahr. Ein Prämienvergleich vor Abschluss kann Kosten sparen.

Damit die Versicherung im Schadensfall zahlt, müssen gewisse Vertragspflichten - sogenannte Obliegenheiten - eingehalten werden:

  • Beim Abstellen des Fahrrads ist beispielsweise die Sicherung des Fahrradrahmens an einem ortsfesten Gegenstand (zum Beispiel Laternenpfahl) mit einem hochwertigen Schloss (zum Beispiel Bügel-, Falt- oder Kettenschloss) notwendig.

  • Häufig ist in den Versicherungsbedingungen sogar geregelt, welches Fahrradschloss genau verwendet werden muss.

Rad­sicherung beim Transport

Wenn das Fahrrad auf einem Radträger transportiert wird, der fix mit dem Auto verbunden ist, muss es an diesem Träger mit einem Fahrradschloss oder einer entsprechenden Verschlussvorrichtung des Fahrradträgers verschlossen sein.

Achtung: Diebstahl bei Nacht ist nicht versichert

Eine Versicherungsleistung kann ausgeschlossen sein, wenn das Rad in den Nachtstunden (etwa zwischen 23:00 und 05:00 Uhr) vom Fahrradträger gestohlen wird.

Fahr­rad auf Reisen

Sollten Sie Ihr Fahrrad oder E-Bike im Ausland benutzen, vergewissern Sie sich bei Ihrer Fahrradversicherung darüber, ob die Versicherung europa- oder weltweit gilt.

Eine Deckung ist auch durch eine Reiseversicherung - die zum Beispiel bei einer Kreditkarte enthalten sein kann - möglich. 

Ein aktueller Fall der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt aber, dass die Reiseversicherung beim Diebstahl eines Fahrrads nicht immer ausreichenden Versicherungsschutz bietet. 

Fall: Reiseversicherung will nicht zahlen

Als Leistungsvoraussetzung sehen die Bedingungen der Reiseversicherung vor, dass das Fahrrad in persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt und beaufsichtigt werden muss, sodass deren Wegnahme ohne Überwinden eines Hindernisses nicht möglich ist. 

Die Urlauber:innen waren mit ihren E-Bikes auf einer Stadtbesichtigung in Verona. Die Räder sicherten sie mit einem Fahrradschloss an einem Fahrradständer ab. Nach ihrer Rückkehr bemerkten sie den Diebstahl beider E-Bikes.

Mit Hinweis auf die strengen Verwahrungspflichten verneinte die Reiseversicherung ihre Leistungspflicht. Erst nach Intervention der Konsumentenschützer:innen konnte eine für die Konsument:innen zufriedenstellende Lösung gefunden werden.

Achten Sie daher bei einem Inlands- oder Auslandsurlaub mit Fahrrad auch darauf, dass Sie einen umfassenden Versicherungsschutz durch eine Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung haben.

Das zahlt die Versicherung

Abhängig vom Versicherungsprodukt wird im Schadensfall entweder der Neuwert oder der Zeitwert bezahlt. Empfehlenswert sind Produkte, die einen Neuwertersatz vorsehen. Ein vereinbarter Selbstbehalt wird von der Versicherungsleistung abgezogen.

Tipp: Diebstahl gleich anzeigen

Ein Diebstahl ist unverzüglich bei der nächsten Polizei-Dienststelle anzuzeigen.

Viele Versicherungen schützen vor Fahr­rad-Diebstahl. Doch oft kommt es auf die Sicherung an, ob sie auch zahlen.

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz. 

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
TEL: +43 50 6906 2
Anfrage ...
  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum