16.07.2024

Fragen und Antworten zum Hand­werker­bonus

Für die Jahre 2024 und 2025 legt die Bundesregierung den Handwerkerbonus neu auf. Seit 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich beantragen. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. https://handwerkerbonus.gv.at.

Wofür kann ich den Hand­werker­bonus be­antragen?

Im Rahmen des neuen Handwerkerbonus können Konsument:innen finanzielle Unterstützung für Arbeitsleistungen von befugten Handwerksfachbetrieben im privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland nutzen. Mit dem Handwerkerbonus werden zum Beispiel Tätigkeiten wie Malerarbeiten, Austausch von Fenstern, Installationen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, etc., jedoch nicht Material- und Fahrtkosten gefördert. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau beziehungsweise der Wohnraumschaffung sind umfasst.

Wie hoch ist die Förderung beim Hand­werker­bonus?

Förderobergrenzen
KalenderjahrFörderobergrenze pro Person und Wohneinheit
20242.000 Euro
20251.500 Euro

Die förderbaren Arbeitskosten müssen mindestens 250 Euro betragen, woraus sich eine Mindestförderung von 50 Euro ergibt.

Wo kann ich den Antrag auf Hand­werker­bonus stellen?

Der Antrag kann auf https://handwerkerbonus.gv.at gestellt werden. Die Identifikation erfolgt entweder über die ID-Austria oder durch Hochladen einer Kopie des Lichtbildausweises.

Ich habe keinen Online­zugang und möchte trotzdem den Hand­werker­bonus: Wer kann mir helfen?

Für Personen, die keinen Online-Zugang haben, können auch andere Personen (zum Beispiel Verwandte), Einrichtungen (zum Beispiel Gemeinden) oder die Handwerksbetriebe direkt die Anträge stellen.

Wohin kann ich mich bei Problemen beim Hand­werker­bonus wenden?

Treten Probleme bei der Antragstellung oder bei der Auszahlung auf, so können Sie sich schriftlich an handwerkerbonus@bhag.gv.at wenden beziehungsweise das Callcenter unter +43 50 506 859333 anrufen. Das Callcenter ist Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

Beschwerden können Sie an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und/oder die Volksanwaltschaft richten:
Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft

Telefonisch:     +43 1 71100 805555
E-Mail:              service.wirtschaft@bmaw.gv.at
Postadresse:   Stubenring 1, 1010 Wien
Website:           www.bmaw.gv.at 

Volksanwaltschaft
Telefonisch:    über die kostenlose Service-Nummer 0800 / 223 223
E-Mail:              post@volksanwaltschaft.gv.at  
Postanschrift: Volksanwaltschaft, Singerstraße 17, Postfach 20, 1015 Wien
Website:          www.volksanwaltschaft.gv.at 

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