Wahl­arzt­rechnung: Ärzte müssen ihre Honorar­noten ab 1.Juli 2024 selbst bei der Gesundheits­kasse ein­reichen

Bislang mussten bezahlte Honorare von Wahlärzt:innen von Patient:innen selbst bei der Gesundheitskasse eingereicht werden. Nur so war eine teilweise Refundierung möglich.

Rück­zahlung soll schneller erfolgen

Seit 1. Juli 2024 können Patient:innen darauf bestehen, dass die von ihnen bezahlte Rechnung direkt von der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Gesundheitskasse eingereicht wird. Damit soll eine raschere Rückzahlung erreicht werden.

Beschränkung auf 80 Prozent bleibt

Gleich bleibt, dass nur bis zu 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifes bei der Behandlung in einer Wahlarztpraxis erstattet werden.

Auch besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Patient:innen selber die Rechnung einreichen – online oder direkt bei der Gesundheitskasse.

Achtung

Wahlzahnärzt:innen und Behandler:innen, die nur sporadisch tätig sind und deren  Jahresumsatz eine festgelegte Grenze nicht überschreitet, sind von der dieser Pflicht ausgenommen!

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