31.08.2023

Während eines monatelangen Kranken­stands ge­kündigt: AK Schär­ding er­kämpfte hohe Nach­zahl­ung für eine Ver­käuferin 

Aufgrund eines schweren Unfalls war eine Verkäuferin aus dem Bezirk Schärding monatelang im Krankenstand. Das hinderte das Unternehmen nicht daran, das Arbeitsverhältnis zu beenden. 

Nach 28 Jahren in der Firma wurde die Verkäuferin gekündigt. Bei der Kontrolle der Abfertigung stellte sich heraus, dass noch Ansprüche aus der Entgeltfortzahlung offen waren. Die Arbeiterkammer Oberösterreich forderte diese erfolgreich ein.

Abfertigung stimmt nicht

Nachdem ihr die Kündigung zugestellt worden war, kam eine Verkäuferin aus dem Bezirk Schärding in die AK-Bezirksstelle, um die Abfertigung nachrechnen zu lassen. Dabei stellte sich heraus, dass noch Ansprüche offen waren. Die Frau war 28 Jahre in einem Fachmarkt beschäftigt. Gekündigt wurde sie mit Wirksamkeit 31. Dezember 2022.

Entgelt für Kranken­stand nicht ge­zahlt

An diesem Tag endete zwar ihr Arbeitsverhältnis, nicht aber die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung im Krankenstand. Denn sie befand sich seit Mai 2022 infolge eines schweren Freizeitunfalls im Krankenstand. Und laut Gesetz besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch dann weiter, wenn das Arbeitsverhältnis früher endet.

Die AK-Expertin berechnete die offenen Ansprüche und machte sie beim früheren Arbeitgeber der Frau geltend. Das Unternehmen sah den Fehler ein und beglich seine Schulden bei der Arbeitnehmerin. Sie bekam in Summe fast 8.500 Euro nachbezahlt.

AK verhilft zum Recht

Für AK-Präsident Andreas Stangl belegt dieser Fall, wie wichtig es ist, sich im Zweifel an die Arbeiterkammer zu wenden: „Wenn man sich nicht sicher ist, ob alles korrekt berechnet und ausgezahlt wurde, sollte man sich immer an die AK wenden. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort – besser einmal zu oft nachfragen als auf Ansprüche und Rechte verzichten.“ Wichtig sei vor allem, dass die Mitglieder das komplette Service der Arbeiterkammer in den 14 Bezirksstellen in Oberösterreich in höchster Qualität direkt vor Ort geboten bekommen, so Stangl. 

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AK-Präsident Andreas Stangl
AK-Präsident Andreas Stangl © Florian Stöllinger, AK OÖ
Bezirksstelle Schärding
Bezirksstelle Schärding © Wolfgang Spitzbart, AK Oberösterreich

Wenn man sich nicht sicher ist, ob alles kor­rekt be­rechnet und ausge­zahlt wurde, sollte man sich immer an die AK wenden. Besser einmal zu oft nach­fragen als auf Ansprüche und Rechte verzichten.

andreas Stangl

AK-Präsident

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