Wie schon 5 Jahre zuvor: AK verhinderte für einen Produktionsarbeiter die Kündigung im Krankenstand
Schon 5 Jahre zuvor war einem Arbeiter aus dem Bezirk Braunau während eines Krankenstands gekündigt worden. Die Arbeiterkammer hatte die Kündigung damals erfolgreich angefochten. Seither war er nie krank und immer in der Firma. Bis er im vergangenen Jahr erneut krank wurde. Und wieder fiel der Firma nichts Besseres ein, als dem Mann zu kündigen. Wieder half ihm die AK. Diesmal war aber kein Gerichtsverfahren nötig.
Kündigung kurz vor Pension
Wenige Monate vor seinem Pensionsantritt bekam ein Produktionsarbeiter aus dem Bezirk Braunau die Kündigung zugestellt. Damit nicht genug: Er befand sich im Krankenstand – dem ersten seit 5 Jahren. Und auch damals war ihm während eines Krankenstands gekündigt worden. Die AK Braunau war für ihn vor Gericht gezogen. Dieses hatte – in Abwesenheit des Arbeitgebers, der einfach nicht gekommen war – das Arbeitsverhältnis für aufrecht erklärt.
5 Jahre später wiederholte sich die Geschichte fast. Denn wieder half eine Rechtsexpertin der AK Braunau, das Schlimmste zu verhindern. So kurz vor der Pension sei eine Kündigung unnötig und unvertretbar, so die Argumentation. Sie intervenierte beim Unternehmen und drohte mit einer neuerlichen Klage.
Unternehmen nimmt Kündigung zurück
Immerhin eines hatte die Firma aus dem Fall von vor 5 Jahren gelernt: Sich klagen lassen, ist keine gute Idee, weil im Falle einer Niederlage die Verfahrenskosten sehr hoch sind. In Erwartung einer neuerlichen Niederlage vor Gericht nahm das Unternehmen daher die Kündigung zurück.
Das Arbeitsverhältnis wurde per Vereinbarung wieder für aufrecht erklärt. Inzwischen verbraucht der Arbeiter seinen Resturlaub. Im September tritt er die Pension an. Der Einsatz der AK hat sich – wie schon 5 Jahre zuvor – wieder gelohnt.
Nicht alles gefallen lassen
Für AK-Präsident Andreas Stangl belegt dieser Fall, wie wichtig es ist, sich nicht alles gefallen zu lassen und die Hilfe der AK in Anspruch zu nehmen: „Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.“
Wichtig sei vor allem, dass die Mitglieder das komplette Service der Arbeiter-kammer in den 14 Bezirksstellen in Oberösterreich in höchster Qualität direkt vor Ort geboten bekommen, so Stangl.
Fotos zum Download
Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Arbeitswelt.
Kontakt
Kontakt
Arbeiterkammer BraunauSalzburger Straße 29
5280 Braunau
TEL: +43 50 6906 4111
FAX: +43 50 6906 4199
E-MAIL: braunau@akooe.at