16.07.2020

Alle Hände voll zu tun in der Corona-Zeit: Beratungen der AK Steyr stiegen um mehr als das Drei­fache

Die Covid-19-Pandemie löste eine weltweite Krise aus und fordert die Menschen bis heute massiv: Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Angst um den Job, Probleme bei der Organisation der Kinderbetreuung, finanzielle Sorgen. All das schlug sich auch in den Beratungszahlen der AK Steyr nieder: Ab dem Shutdown Mitte März bis Ende Juni wandten sich 1.978 Ratsuchende telefonisch an das AK-Team im Bezirk. Das sind mehr als 3 Mal so viele als „normal“. Am Spitzentag, dem 16. März 2020, verzeichnete die Arbeiterkammer Oberösterreich insgesamt 5.011 verzweifelte Anrufer/-innen. Zum Vergleich: An gewöhnlichen Tagen sind es oberösterreichweit rund 800. Den immensen Beratungsandrang bewältigten die AK-Experten/-innen während des Shutdowns im Home-Office.

Beratungen aus dem Home-Office

„Mit dem Shutdown mussten wir praktisch über Nacht alle persönlichen Beratungen einstellen. Es gab nur noch telefonische Beratungen aus dem Home-Office mit Laptop und Handy“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Mag. Gerhard Klinger, MBL. Sehr fordernd waren die Inhalte. „Es gab eine wochenlange Flut an Gesetzen, Verordnungen und Erlässen, die zum Teil permanent geändert worden sind. Dazu kamen viele Unklarheiten, weil Regelungen der Regierung völlig unkonkret waren und tagelang den Ankündigungen in den Regierungspressekonferenzen hinterherhinkten“, so Klinger. 

Zusätzliche Corona-Hotline

Die doch turbulente Gesetzeslage und die große Zahl an Anfragen hat den Arbeitsalltag der AK-Berater/-innen ordentlich durcheinander gewirbelt. Dennoch konnten sie die Herausforderungen gut bewältigen und die AK-Mitglieder gewohnt kompetent und dank der zusätzlich eingerichteten Corona-Hotline auch sehr rasch beraten. Entsprechend positiv die Reaktionen der Anrufer/-innen: „Die Menschen waren froh, dass ihnen in der schwierigen Zeit jemand zur Seite stand und ihnen Auskunft erteilt hat“, berichtet der Bezirksstellenleiter. Hauptthemen der Anfragen waren Kündigungen, Kurzarbeit, Kinderbetreuung, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen (Abstände, Schutzmasken, Desinfektion), Home-Office und zuletzt arbeitsrechtliche Fragen rund um Auslandsurlaube.

Ein Fall aus der täglichen Beratungs­praxis des AK-Teams in Steyr:

Eine Steyrerin arbeitete bei einer Werbefirma im Bezirk Linz-Land. Während eines Krankenstandes, der auch ärztlich bestätigt war, wurde die Angestellte überraschend gekündigt. Binnen 4 Tagen sollte das Arbeitsverhältnis enden, stand in dem Schreiben. Der Büroschlüssel sei auch umgehend abzugeben. Nur wenige Tage später wurde die Kündigung dann plötzlich in eine fristlose Entlassung umgewandelt und die Angestellte sofort bei der Krankenkasse abgemeldet. 
Die Frau ging zur AK Steyr. Dort war schnell klar, dass sich der Arbeitgeber gesetzeswidrig verhielt: Die Kündigung hätte nicht ohne korrekte Kündigungsfrist – in diesem Fall 6 Wochen – ausgesprochen werden dürfen. Die fristlose Entlassung war eindeutig ungerechtfertigt. Es lag augenscheinlich kein triftiger Grund für eine solche Maßnahme vor. Die Arbeiterkammer setzte sich mit der Firma in Verbindung. Dort gab man an, die Frau hätte das Kündigungsschreiben falsch verstanden und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch zur Arbeit kommen sollen. Da sie nicht mehr erschienen war, wäre sie eben fristlos entlassen worden. Das ließen die AK-Experten/-innen nicht gelten. Nachdem der Arbeitgeber nicht einlenkte, kam es zu einem gerichtlichen Verfahren. Dieses endete schließlich mit einem Vergleich: Die Frau bekam 5.000 Euro Nachzahlung (ausstehender Lohn und Sonderzahlungen sowie Kündigungsentschädigung).

"Die Menschen waren froh, dass ihnen in der schwierigen Zeit jemand zur Seite stand und ihnen Aus­kunft erteilt hat."

Mag. Gerhard Klinger, MBL

AK Bezirksstellenleiter

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